Unser Angebot an Sie:
Das BAFA nimmt Ihre Förderanträge für folgende Programme der NKI entgegen:
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Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Mit der Kälte-Klima-Richtlinie werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen gefördert.
Kontakt: 06196 908 1249 (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
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Förderung von E-Lastenfahrrädern
Mit der E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.
Kontakt: 06196 908 1016
E-Mail: elr@bafa.bund.deDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA stehen Ihnen bei Fragen rund um diese Förderprogramme zur Verfügung.
Abgeschlossene Förderprogramme (Antragstellung nicht mehr möglich):
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Förderung innovativer Klimaschutztechnologien (KleinserienRichtlinie)
Um neue, innovative und klimaschonende Technologien am Markt zu etablieren, fördert die NKI mit der Kleinserien-Richtlinie fünf solcher Technologien:
- Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen
- Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion
- Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden
- Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden
- Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung
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Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWKAnlagen)
Um die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich der kleineren Objektversorgung zu erschließen, erhalten KWK-Anlagen mit einer Leistung bis zu 20 Kilowatt, sogenannte Mini-KWK-Anlagen, einen Investitionszuschuss nach der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA stehen Ihnen bei Fragen rund um diese Förderprogramme zur Verfügung.
Telefonnummern und E-Mail Adressen können Sie den einzelnen Förderprogrammen (siehe oben) entnehmen.