Abfall- & Abwasserentsorgung
Bringen Sie die Abfall- und Abwasserwirtschaft auf den neuesten Stand und sparen Sie neben Energie auch Treibhausgasemissionen ein, etwa durch:
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Sammlung von Grün- und Gartenabfällen
Über die Kommunalrichtlinie wird der Aufbau eines Systems von dezentralen Übergabepunkten, die zur Anlieferung von Garten- und Grünabfällen zur Verfügung stehen, mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Errichtung von Bioabfallvergärungsanlagen
Der Neubau von emissionsarmen Vergärungsanlagen sowie die Erweiterung einer Kompostierungsanlage um eine Vergärungsstufe wird über die Kommunalrichtlinie mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Technologien zur Erfassung von Deponiegasen
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben . Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Technologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Deponien
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben . Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
Über die Kommunalrichtlinie werden Maßnahmen zur klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung mit 30 Prozent (45 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Konkrete werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Klärschlammverwertung im Verbund
- Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung
- Einsatz effizienter Querschnittstechnologien
- Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
- Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
- Anwendung innovativer Verfahrenstechnik
- Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung
- Erhöhung der Faulgasmenge
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie öffentlich rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Machbarkeitsstudien
Über die Kommunalrichtlinie werden Machbarkeitsstudien für im Bereich Abwasserwirtschaft und Siedlungsabfall mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Ziel ist es, Treibhausgasminderungspotenziale zu analysieren sowie Klimaschutzmaßnahmen systematisch vorzubereiten und zu planen.
Antragsberechtigt sind insbesonderer kommunale Unternehmen. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Weiteres
Weiterhin werden über den Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ kommunale Klimaschutzprojekte die Modellcharakter aufweisen mit 80 Prozent (100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Die Modellhaftigkeit soll sich dabei auszeichnen durch:
- hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
- die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
- einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
- den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
- die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
- eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.
Projekte aus Abwasser- und Abfallentsorgung sind hier besonders förderwürdig.
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