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Abfallentsorgung

Machen Sie die Abfallwirtschaft in Ihrer Kommune klimafreundlich und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen, etwa durch:

  • Sammlung von Grün- und Gartenabfällen

    Über die Kommunalrichtlinie wird der Aufbau eines Systems von dezentralen Übergabepunkten, die zur Anlieferung von Garten- und Grünabfällen zur Verfügung stehen, mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Errichtung von Bioabfallvergärungsanlagen

    Der Neubau von emissionsarmen Vergärungsanlagen sowie die Erweiterung einer Kompostierungsanlage um eine Vergärungsstufe wird über die Kommunalrichtlinie mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Technologien zur Erfassung von Deponiegasen

    Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben . Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Technologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Deponien

    Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben . Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Machbarkeitsstudien

    Über die Kommunalrichtlinie werden Machbarkeitsstudien für im Bereich Abwasserwirtschaft und Siedlungsabfall mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Ziel ist es, Treibhausgasminderungspotenziale zu analysieren sowie Klimaschutzmaßnahmen systematisch vorzubereiten und zu planen.

    Antragsberechtigt sind Akteure gemäß Nummer 5 der Kommunalrichtlinie, die bei eigenen Anlagen und Infrastrukturprojekten hohe Treibhausgaspotenziale heben wollen.

  • Fokuskonzept Abfallwirtschaft

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:

    • Mobilität
    • Abfallwirtschaft

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Investive Modellvorhaben

    Weiterhin werden über den Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ kommunale Klimaschutzprojekte die Modellcharakter aufweisen mit 80 Prozent (100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Die Modellhaftigkeit soll sich dabei auszeichnen durch:

    • hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
    • die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
    • einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
    • den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
    • die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
    • eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.

    Projekte aus Abwasser- und Abfallentsorgung sind hier besonders förderwürdig.