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Investive Modellprojekte

Sie wollen einen völlig neuen Ansatz im Klimaschutz erproben? Sie haben ein Projekt, dessen Ansatz auf Bundesebene verbreitet werden sollte? Das durch große Treibhausgaseinsparungen zur Nachahmung anregt? Dann könnten die Förderaufrufe „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ genau das Richtige für Sie sein!

 

  • Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

    Der Förderaufruf soll wegweisende Investitionen im kommunalen Klimaschutz ermöglichen. Durch deren bundesweite Sichtbarkeit regen diese Projekte zur Nachahmung im gesamten Bundesgebiet an. Die Modellprojekte sollen dabei einen umfassenden und integrierten Ansatz verfolgen, zum Beispiel hinsichtlich der Reduzierung des Primärenergieeinsatzes, der Nutzung von Effizienzpotenzialen und der Kopplung verschiedener Nutzungsbereiche.

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.

    Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Gesamtausgaben (90 Prozent bei finanzschwachen Kommunen). Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.

    Projektskizzen können jeweils vom 01. März bis zum 30. April 2024 sowie vom 01. September bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Klimaschutz durch Radverkehr

    Der Förderaufruf soll modellhafte investive Projekte zur Stärkung des Radverkehrs ermöglichen. Die Projekte regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an. Es sollen Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad geschaffen werden, was zur Senkung von Treibhausgasemissionen beiträgt.

    Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

    Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben (90 Prozent für finanzschwache Kommunen). Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.

    Projektskizzen können jeweils vom 01. März bis zum 30. April 2024 sowie vom 01. September bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier .

Noch nicht das Richtige dabei? Lassen Sie sich beraten!

Orientierung & Förderberatung

  • Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
  • Info-Veranstaltungen und Beratungen vor Ort
  • Starterseminare für Zuwendungsempfänger*innen

 

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Ihr Ansprechpartner
Agentur für kommunalen Klimaschutz