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Elektrogeräte der höchsten Effizienzklasse

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird der Austausch ineffizienter Elektrogeräte wie Elektroherde, Kleinspeicher für Warmwasser oder Konvektomaten, sogenannter „Weißer Ware“, gegen Elektrogeräte der höchsten am Markt erhältlichen Effizienzklasse (EU-Label). Interessant ist das beispielsweise für Kitas aber auch für Schul- und Lehrküchen, die Kühlschränke nutzen. Die Altgeräte sind mindestens zehn Jahre alt.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • die Montage und Demontage durch externes Fachpersonal,
    • Kleinmaterial zum Anschluss der neuen Geräte
    • sowie die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Durch den Einbau effizienter Elektrogeräte sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
    • Neue Gerätegenerationen haben zudem oft weitere Vorteile, zum Beispiel können Sie durch den Einsatz von Induktionsfeldern Speisen schneller erhitzen. 
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise 

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
    • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
    • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
    • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen. 

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • ein Berechnungsformular gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.2.10 Elektrogeräte der höchsten Effizienzklasse.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. 

    Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH 
    Stresemannstraße 69 
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Weitere Informationen

    Seit 1. März 2021 gibt es für einige Produktgruppen neue Energielabel. Die „+“-Klassen werden nach und nach abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet. Gegenwärtig sind noch nicht alle Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse A auf dem Markt erhältlich. Dadurch sollen Hersteller einen stärkeren Anreiz bekommen, effizientere Produkte zu entwickeln. Informationen dazu finden sich bei der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. sowie der Verbraucherzentrale.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen gelten für Geräte, deren Austausch über die Kommunalrichtlinie förderfähig ist?
    Neue energieeffiziente Elektroherde können über ein Induktions- oder ein Glaskeramikkochfeld verfügen. Bei Kleinspeichern für Warmwasser darf der Stand-by-Verlust nicht über 0,2 kWh pro Tag liegen. Konvektomaten müssen einen Mindestkochwirkungsgrad von 50 Prozent haben. Der Kochwirkungsgrad bezeichnet dabei das Verhältnis der im Kochgut nutzbar gemachten Wärmemenge zu der im aufgegebenen Brennstoff enthaltenen Wärmemenge.

    Kann auch der Austausch von ineffizienten Gewerbegeräten wie Spülmaschinen bezuschusst werden?
    Gewerbegeräte können dann gefördert werden, wenn diese energieeffizienter als die auszutauschenden Altgeräte sind.

    Muss man sich bei der Förderung mehrerer Geräte auf einen Hersteller festlegen?
    Wenn Sie Fördergelder für mehrere Geräte beantragen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich auf einen Hersteller festzulegen. Bitte wählen Sie – je Gerätehersteller – das Gerät mit der höchsten erhältlichen Effizienzklasse.

    Was ist im Berechnungsformular nachzuweisen?
    Im Berechnungsformular muss nachgewiesen werden, dass der 1:1-Geräteaustausch durch Geräte der höchsten am Markt erhältlichen Energieeffizienzklasse (EU-Label) erfolgt. Zudem müssen die neuen Geräte von ihrem Nutzvolumen her in etwa mit den Altgeräten übereinstimmen. Wenn für die Geräte keine Energieeffizienzklassen verfügbar sind, müssen Sie eine Vergleichsrechnung über die Energieeinsparung vorlegen.

    Welche Ausgaben sind über die Kommunalrichtlinie nicht förderfähig?
    Nicht bezuschusst werden Ausgaben für Elektrogeräte ohne Energieeffizienzlabel, für die Projektierung, die Dokumentation – das heißt Zeichnungen, Schemen und Pläne –, für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, die Instandsetzung und -haltung bestehender Anlagen sowie für laufende Ausgaben und Eigenleistungen.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung Elektrogeräte

    xlsx | 251.37 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB