Chance nutzen: Kommunale Wärmeplanung fördern lassen
Das Thema der Stunde in Kommunen lautet: Wärmewende. Für Unterstützung bei der Um-setzung hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch bis Jah-resende attraktive Förderbedingungen und -quoten bis 100 Prozent bereit.
Kommunen sind zentrale Akteure, wenn es um das Gelingen der Wärmewende geht. Sie nehmen eine aktive Rolle ein, indem sie kommunale Entscheidungsprozesse koordinieren, zwischen den Akteursgruppen moderieren und selbst Projekte initiieren und fördern.
Laut Umweltbundesamt (UBA) machen in Deutschland Wärme- und Kälteversorgung rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs aus, weshalb gerade in diesem Bereich große Einsparpotenziale vorhanden sind. Ziel einer umfassenden Wärmeplanung ist deshalb, in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu schaffen – und so zum Einhalten der nationalen Klimaziele bis 2045 beizutragen.
Vollfinanzierung bis Ende 2023 möglich
Um Städte und Gemeinden bei der Wärmewende zu unterstützen, fördert das BMWK im Rahmen der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) noch bis Jahresende die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit einer Impulsförderung zu attraktiven Bedingungen. Kommunen können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen – finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von einer 100-Prozent-Förderung. Voraussetzung für die Förderung: In der Kommune liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.
Schnell sein lohnt sich also! Denn bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 sinken die Zuschüsse auf 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren gibt es im neuen Jahr noch 80 Prozent.
Wie entsteht eine kommunale Wärmeplanung?
Zunächst fasst die Kommune den Beschluss, eine kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Anschließend kann der Förderantrag auf den Weg gebracht werden – er sollte bereits Fokusgebiete benennen, die später bei der Erstellung der konkreten Wärmeplanung detailliert betrachtet werden. Nach der Bewilligung geht es an die eigentliche Arbeit: Zunächst wird der Wärme- und Kältebedarf festgestellt; anschließend erfolgt die Analyse der Energieeffizienzpotenziale. Möglichkeiten zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien werden ermittelt und konkrete Ziele sowie Szenarien für die Kommune definiert.
Zur Unterstützung können externe Dienstleister für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hinzugezogen werden. Anhand der Situation vor Ort definieren diese Maßnahmen und fassen sie in einem Katalog zusammen.
Der fertige Wärmeplan erleichtert Kommunen nicht nur die weiteren Schritte. Eine kommunale Wärmeplanung bietet vor allem auch den vor Ort lebenden Menschen Planungssicherheit für ihre individuellen Entscheidungen.
Weitere Informationen und Beratung
Aktuell bietet die Agentur für kommunalen Klimaschutz in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen zum Thema kommunale Wärmeplanung an. Zusätzlich berät das Team der Agentur im Auftrag des BMWK kostenfrei unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de individuell und passgenau.
Der Bund stellt Fördermittel bereit
- Förderschwerpunkt: kommunale Wärmeplanung (Kommunalrichtlinie)
- Quartierskonzepte und Personal (KFW 432)
- Investitionen für effiziente Wärmenetze (BEW)
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende der dena
Impulspapier: Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen
Digitale Link- und Literaturliste der Agentur zur kommunalen Wärmewende
Mitschnitt der Fachveranstaltung „Bausteine der kommunalen Wärmewende“
Kurzvortrag „Wärmewende. Ein neues Handlungsfeld für Kommunen“