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01. Nov. 2022

Neue Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung

Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die ab dem 1. November 2022 in Kraft tritt, können Kommunen und kommunale Akteure die kommunale Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen.

Vier Menschen gestikulieren und planen gemeinsam.
Kommunale Planung
© Amnaj Khetsamtip | Shutterstock

Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft tritt, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.

Wärmeplanung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Kommunen

Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen.

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten.  Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Vollfinanzierung bis Ende 2023 möglich

Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es 80 Prozent. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.  

Weitere Informationen und Beratung zu den Neuerungen

Am 8. November 2022 lädt das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Rahmen eines kostenfreien Webinars zu einer Infoveranstaltung rund um die Kommunalrichtlinie und den neuen Förderschwerpunkt der kommunalen Wärmeplanung ein. Für noch mehr Input: Am 8. Dezember 2022 widmet sich das SK:KK mit Partnern in einem kostenfreien Webinar der kommunalen Wärmewende mit einem Fokus auf den neuen Fördermöglichkeiten für die kommunale Wärmeplanung.

Zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI berät das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMWK kostenfrei unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de individuell und passgenau. Das SK:KK bietet darüber hinaus Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote an und stellt eine große Auswahl an Publikationen rund um den kommunalen Klimaschutz zur Verfügung.