Newsletter 08/2020
Neues aus der Nationalen Klimaschutzinitiative
Liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt gute Nachrichten für kommunale Akteur*innen und andere Antragsberechtigte für Förderaufrufe der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Ab dem 1. September können sie bei den Programmen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ wieder Projektskizzen einreichen. Die beiden Antragsfenster gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Unter den eingesendeten Projektskizzen werden die besten Vorhaben ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Was es bei dem zweistufigen Wettbewerb zu beachten gilt und was modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation auszeichnet, erfahren Sie hier. Einen Beitrag zur Treibhausgasminderung und einen innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch leisten auch die kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte. Detaillierte Informationen zum Skizzenverfahren finden Sie hier.
Weiterhin profitieren die Antragsteller*innen bei beiden Förderprogrammen derzeit von erhöhten Förderquoten und gesunkenen Eigenanteilen. Denn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stellt ihnen bis Ende 2021 Fördergelder aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung.
Übrigens können gerade auch neue Projektideen für das Modul 2 des „Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte“ der NKI eingereicht werden. Die Frist endet am 30. September 2020. Das Fördermodul bezieht sich konkret auf bereits erfolgreich erprobte Ansätze in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den unterschiedlichen Handlungsfeldern einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese sichtbar machen.
Herzliche Grüße aus Berlin
Ihr Redaktionsteam der Nationalen Klimaschutzinitiative