Verbesserungen bei den Förderrichtlinien für Kommunen und für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Am 1. Oktober treten Änderungen bei der Kommunalrichtlinie in Kraft
Die Kommunalrichtlinie ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 7.500 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Mit der neuen Richtlinie wird die erfolgreiche Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen deutlich ausgeweitet. Sie bietet nun neue Förderschwerpunkte und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen.
Anträge können ab dem 1. Oktober bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie in 2017 vorgesehen.
Beratung erhalten Kommunen beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter der Hotline 030/39001-170. Information finden Sie zudem hier im Bereich SK:KK auf Klimaschutz.de und hier zum Antragsverfahren beim PtJ.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen wird zum 1. Oktober novelliert. Sie wird jetzt auf einen deutlich größeren Kreis von Antragstellern ausgeweitet. Auf gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
Seit 2008 fördert das Bundesumweltministerium erfolgreich Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Seitdem wurden rund 1.000 Anlagen mit rund 100 Mio. Euro aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Der Elektroenergieverbrauch wurde durch die geförderten Klimaschutzmaßnahmen bereits um mehr als 450 Mio. kWh pro Jahr vermindert und die Treibhausgasemissionen sanken um jährlich mehr als 350.000 Tonnen CO2.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Oktober 2015 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA.
Bis zum 15. Oktober 2015 bewerben: Neue Klimaschutz-Unternehmen gesucht!
Unternehmen mit überdurchschnittlichen Leistungen bei Klimaschutz und Energieeffizienz können sich für eine Mitgliedschaft im Verein „Klimaschutz-Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft e. V.“ bewerben. Die Klimaschutz-Unternehmen sind ein Teil eines bundesweiten, branchenübergreifenden Exzellenznetzwerks für Klimaschutz und Energieeffizienz.
Bewerbungen sind bis zum 15. Oktober 2015 möglich. Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Anforderungen und Vorteilen einer Mitgliedschaft finden Sie hier:
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