Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Zwischen 2008 und 2014 wurden rund 8.000 Vorhaben gefördert. Allein in 2014 betrug das Fördervolumen mehr als 60 Millionen Euro.
Einstiegsberatung
Für Kommunen, die am Anfang Ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, bietet die Einstiegsberatung mit Hilfe von externen Beraterinnen und Beratern die Möglichkeit eines strukturierten Einstiegs. Ziel ist es, konkrete Hinweise für Klimaschutzaktivitäten in der Kommune zu erhalten. Gefördert werden bis zu 15 Beratertage – davon mindestens fünf Tage vor Ort in der Verwaltung. Weiter Informationen finden Sie hier.
Klimaschutzkonzepte
Über die Kommunalrichtlinie wird weiterhin die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch externe Dritte gefördert. Zudem sind Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten, sowie Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit während der Konzepterstellung förderfähig. Bei Klimaschutzkonzepten wird zwischen integrierten Klimaschutzkonzepten, die alle relevanten Handlungsfelder der Klimaschutzpolitik erfassen, und Klimaschutzteilkonzepten, die sich auf einen einzelnen klimarelevanten Bereich beziehen – etwa Erneuerbare Energien, Abwasserbehandlung oder Klimaanpassung – unterschieden. Weitere Informationen zu Klimaschutzkonzepten finden Sie hier und zu Klimaschutzteilkonzepten hier.
Klimaschutzmanagement
Bewährt hat sich auch die Förderung von Personal für den Klimaschutz. Für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten wird die Einstellung von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern gefördert. Zusätzlich wird eine modellhafte Klimaschutzmaßnahme gefördert – beispielsweise eine umfassende energetische Sanierung eines Gebäudes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik oder die Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden. Diese ausgewählte Maßnahme muss aus dem umzusetzenden Konzept ausgewählt sein und kann innerhalb der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Energiesparmodelle in Schulen und Kitas
Gefördert wird in diesem Baustein das Klimaschutzmanagement für die Einführung oder Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten. Neuerdings sind auch Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen für diesen Förderschwerpunkt antragsberechtigt. Zur Unterstützung kann dabei entweder Fachpersonal neu eingestellt oder auf externe, fachkundige Dritte zurückgegriffen werden. Neu ist in diesem Jahr das sogenannte Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie hier.
Investive Maßnahmen
In technischen Anlagen und Gebäuden liegen besonders hohe Potenziale zu direkter Energieeinsparung und zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Um diese Potenziale kurzfristig zu erschließen, wird die Förderung für investive Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Förderschwerpunkte sind neben Klimaschutztechnologien (Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen, Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Sanierung und Austausch raumlufttechnischer Geräte) auch Maßnahmen für nachhaltige Mobilität (Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, Einrichtung von Wegweisungssystemen für den alltagsorientierten Radverkehr, Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und Errichtung von Radabstellanlagen) sowie die In-situ-Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Bundesumweltministerium legt im Rahmen seiner Förderung einen besonderen Fokus auf Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmbäder. Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung für ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Antragstellung
Anträge auf Zuwendung können in den folgenden Antragszeiträumen beim Projektträger Jülich eingereicht werden:
1. Oktober 2015 bis 31. März 2016,
1. Juli bis 30. September 2016,
1. Januar bis 31. März 2017,
1. Juli bis 30. September 2017.
Ganzjährig beantragen können Sie eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement, das entsprechende Anschlussvorhaben, die ausgewählte Maßnahme sowie die Energiesparmodelle und Starterpakete in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten.
Für Ihre Fragen rund um die Kommunalrichtlinie steht Ihnen das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz zur Seite.