Kälte-Klima-Richtlinie
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Komponenten und Speicher. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.

01. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023
01. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten). Die Förderung erfolgt auf Antrag und Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei.
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Wer wird gefördert?
Die Förderung kann von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht) beantragt werden.
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Was wird gefördert?
Nach der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln werden gefördert:
Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Kapitel 5.2 der Richtlinie).
Nicht mehr gefördert werden Kälteerzeuger einschl. der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen sowie Klimaanlagen in Bussen und Bahnen.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Ein Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie und individuellen Parameter.
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Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Lassen Sie sich beraten!
Förderanträge nach der angepassten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. Januar 2023 entgegen. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragsverfahren zu verwenden. Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren berät Sie das Team der BAFA gern, telefonisch unter: 06196 – 908 1249 oder per Mail an: kki@bafa.bund.de. Auf der Internetseite des BAFA können außerdem weiterführende Erläuterungen und Hinweisblätter zur Richtlinie eingesehen werden.
Eine Förderung der Beratung erfolgt im Rahmen dieser Richtlinie nicht. Hierzu wird auf die einschlägigen Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwiesen: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Besucheradresse:
Frankfurter Straße 29-35
65760 EschbornPostfach 51 60
65726 EschbornTel: 06196 – 908 1249
E-Mail: kki@bafa.bund.de
www.bafa.de
- Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
- Spezialisierung auf Energieffizienz für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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