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Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion von Methanemissionen, die bei der Lagerung von Faulschlamm nach abgeschlossener Faulung und vor Weiterverarbeitung – zum Beispiel der Verbrennung – entstehen. Ziel der Maßnahme ist die Abdichtung der Lagerstätte, sodass die Gase nicht mehr ungehindert austreten können.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • die Errichtung von gasdichten Behältern,
    • Dichtungsmaßnahmen an bestehenden Behältern und an bestehenden Gebäuden.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Durch die Abdichtung Ihrer Faulschlamm-Lagerstätten verringern Sie den Austritt des sehr klimaschädlichen Gases Methan – und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
    • sowie öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 und 5.2 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.2.7 e) Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm.

    Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen gelten für die Abwasseranlage?
    In der Abwasseranlage muss eine Klärschlammfaulung durchgeführt werden. Außerdem darf keine kontinuierliche Weiterverarbeitung zum Beispiel in Form von Verbrennung stattfinden. Vielmehr erfolgt die Lagerung bislang in Form einer offenen beziehungsweise nicht gasdichten Zwischenlagerung.

    Sind Maßnahmen zur Abdichtung von Schlammstapelbehältern in der "kalten Faulung" förderfähig, sofern diese ein Austritt von THG verhindern?
    Ja, auch die kalte Faulung wird zur Faulung (gemäß Förderschwerpunkt 4.2.7. e)) gezählt und die Abdichtung bzw. Errichtung von gasdichten Behältern kann in diesem Kontext gefördert werden.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung 4.2.7e Lagerung Faulschlamm

    xlsx | 149.79 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB