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Raumluft-, Klima- & Kälteanlagen

Energie sparen und das Klima schützen – energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen sowie Raumluftsysteme machen das möglich. Über die Nationale Klimaschutzinitiative können Sie sich finanzielle Unterstützung für die Modernisierung der entsprechenden Technik sichern:

  • Raumlufttechnische Anlagen

    Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
    Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.4 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen und Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert).

  • Stationäre Kälte- und Klimaanlagen

    Über die „Kälte-Klima-Richtlinie“ werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von energieeffizienten Kälte- und  Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen und die Effizienz-Umrüstung von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs gefördert

    Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen sowie Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen.

    Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Mit dem Förderrechner zur Kälte-Klima-Richtlinie können Sie die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten berechnen.

    Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen für die Förderung finden Sie in der Richtlinie.