Direkt zum Inhalt

Projektabschluss

Hinweise für Förderprojekte der Kommunalrichtlinie

In den Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie ist festgelegt, dass nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis (VN) bei der Projektträgerin ZUG einzureichen ist.

Seit dem 1.1.2024 haben sich die Nachweispflichten geändert, insgesamt sind jetzt weniger Dokumente für das Nachweisverfahren erforderlich.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • das Formblatt „Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Ausgabenbasis“ (VNZA) - wird automatisch in Ihrem profi-Online-Account bereitgestellt,
  • eine ausgefüllte Belegliste,
  • einen Schlussbericht, über das Monitoring-Tool (festgelegter Fragebogen) auszufüllen. Die Zugangsdaten finden Sie in den weitere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid.

Als Hilfestellung finden Sie am Ende dieser Seite unter dem Punkt „Links und Downloads“ eine Checkliste. Diese erleichtert das Zusammenstellen der Unterlagen und erläutert genau, welche Unterlagen zu den verschiedenen Förderschwerpunkten bei der Projektträgerin ZUG einzureichen sind. Ebenso stehen dort der Link zum Monitoring-Tool und eine Vorlage zur Belegliste zum Download bereit.

In begründeten Fällen können im Rahmen der Nachweisprüfung gegebenenfalls ausgewählte zusätzliche Unterlagen eingefordert werden.

 

Hinweis für Verbundprojekte

Bitte beachten Sie, dass ein gemeinsamer, gleichlautender Sachbericht zum Verwendungsnachweis erstellt werden sollte, aus dem transparent die Projektergebnisse für jeden Verbundpartner hervorgehen. Der Sachbericht muss anschließend von jedem Verbundpartner eingereicht werden.

 

Links und Downloads
Belegliste KRL

xlsx | 179.96 KB

Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste

pdf | 583.41 KB

Checkliste zum Verwendungsnachweis

xlsx | 66.53 KB

Kommunalrichtlinie

pdf | 482.29 KB

Technischer Annex

pdf | 356.99 KB