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E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Der Antrieb zum Umstieg

Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“  wird die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.

Das Bild zeigt ein E-Lastenrad
© David Fuentes - stock.adobe.com
Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Okt. 2024 bis 30. Juni 2027

Einreichungsfristen

01. Okt. 2014 bis 30. Juni 2027

Lastenfahrräder tragen im gewerblichen Verkehr von Industrie, Gewerbe, Handel und dem Dienstleistungssektor erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Besonders in städtischen Gebieten bieten sich große Potenziale. Die Reduzierung von Feinstaub, Stickoxiden und Lärmemissionen verbessert die Lebensqualität vor Ort deutlich. Deshalb fördert das Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung zur gewerblichen Nutzung.

 

 

Lassen Sie sich beraten!
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das BAFA-Team: 

Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Tel: 06196 – 908 1016
E-Mail: elr@bafa.bund.de
www.bafa.de

E-Lastenfahrrad-Richtlinie (barrierefrei)

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