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06. Juni 2023

Neuer Förderaufruf für innovative und modellhafte Klimaschutzprojekte im Bereich Ressourceneffizienz

Bis zum 15. September 2023 können Projektskizzen für Klimaschutzprojekte eingereicht werden, die dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Das können zum Beispiel innovative Sharing-Systeme oder Recyclingkonzepte für Alltagsprodukte sein.

Ein Stapel Holzklötze mit symbolischen Glühbirnen
Vom 15. Juni bis 15. September 2023 können Antragsberechtigte Projektskizzen zum Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ einreichen
© Gajus/Shutterstock

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vergibt im Jahr 2023 Fördermittel für innovative und modellhafte Klimaschutzprojekte, die einen schonenderen Umgang mit wichtigen Ressourcen, wie Wasser, Kunststoffen, Konsumgütern und wichtigen Rohstoffen fördern, den Ressourcenverbrauch reduzieren und Abfälle vermeiden oder deutlich verringern.

Die Projekte sollen einen aktiven Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen Deutschlands leisten. Insbesondere im Abfallbereich ist das Potenzial für Klimaschutzmaßnahmen noch deutlich größer als bisher angenommen.

Mögliche Projektinhalte

Mögliche Projektinhalte könnten beispielsweise breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- beziehungsweise Nutzungsdauer von Alltagsprodukten sein, Sharing- und andere Konzepte, die einen Anreiz zum Mieten statt Kaufen geben, strategisches Abfall- und Ressourcenmanagement, aber auch Maßnahmen zur Einführung von Rücknahme-, Rückgabe und Kreislaufsystemen oder auch Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeits- und Fachkräfte. Die Projekte können bei Kommunen, direkt für Verbraucherinnen und Verbraucher, in der Wirtschaft oder in der Bildungsarbeit angesiedelt sein und sollen in unterschiedlichen Handlungsfeldern einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese sichtbar machen.

Projektskizzen bis zum 15. September 2023 einreichen

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen. Die Förderung erfolgt in einem wettbewerblichen zweistufigen Verfahren. Bei der Bewertung der Maßnahmen der Vorhaben steht der entsprechende Beitrag zur Treibhausgasminderung im Mittelpunkt. Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich ab Herbst 2024 starten. Projektskizzen können ab dem 15. Juni bis zum 15. September 2023 bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden.

Beispiele zu bereits im Rahmen des Förderaufrufes für innovative Klimaschutzprojekte geförderte Vorhaben finden Sie hier: https://www.klimaschutz.de/de/projekte

Kommen Sie mit uns ins Gespräch

  • Spezifische Fachfragen zum Förderaufruf sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihres geplanten Projekts
  • Allgemeine Fragen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen
  • Die Anforderungen an eine Projektskizze
  • Zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • Das Ausfüllen von Formularen
  • Fristen und allgemeine Nachfragen zum Antragsprozess
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH