Abfall- & Abwasserentsorgung
Bringen Sie die Abfall- und Abwasserwirtschaft auf den neuesten Stand und sparen Sie neben Energie auch Treibhausgasemissionen ein.
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Der Neubau von emissionsarmen Vergärungsanlagen wird über die Kommunalrichtlinie mit 40 Prozent gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird der Aufbau eines Systems von dezentralen Übergabepunkten, die zur Anlieferung von Garten- und Grünabfällen zur Verfügung stehen, mit 40 Prozent gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie werden Maßnahmen zur Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm sowie der Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen mit 30 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird die Optimierung oder Erneuerung von Belüftungstechnik zur Senkung des Energiebedarfs von Abwasserbehandlungsanlagen mit 30 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird der Ersatz von wenig effizienten Pumpen und Motoren durch neue, hocheffiziente Pumpen und Motoren mit 30 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird die Umstellung von aerober zu anaerober Klärschlammbehandlung durch Faulung mit 30 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird die Anwendung innovativer, neuer Verfahren der Abwasserreinigung zur Reduktion des Energieverbrauchs gegenüber bestehenden Systemen mit 30 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen.
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Weiterhin werden über den Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ kommunale Klimaschutzprojekte die Modellcharakter aufweisen mit 80 Prozent (100 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert. Die Modellhaftigkeit soll sich dabei auszeichnen durch:
- hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
- die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
- einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
- den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
- die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
- eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.
Projekte aus Abwasser- und Abfallentsorgung sind hier besonders förderwürdig.