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16. Feb. 2021

Neue Förderrunde für investive kommunale Projekte

Von März bis Ende April 2021 können Sie wieder Skizzen für den Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte einreichen. Bei der Antragstellung bis zum Jahresende profitieren Sie von verbesserten Bedingungen.

Das Bild zeigt ein Dorf in einer ländlichen Umgebung mit Bergen und einem See.
© Pixabay

Bereits seit 2016 unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen erfolgreich bei der Umsetzung von investiven Modellprojekten im Klimaschutz, wie beispielsweise Deutschlands größter Solarthermieanlage, klimaneutralen und energieautarken Kläranlagen oder intelligenten Fahrwegsystemen in Schulbussen. Im Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können vom 1. März bis zum 30. April wieder neue Projektskizzen eingereicht werden. Gefördert werden Vorhaben, die durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität leisten und durch ihr Konzept Vorbild für weitere Klimaschutzprojekte sein können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen – Städte, Gemeinden und Landkreise – sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Verbesserte Förderquoten

Eine weitere gute Nachricht: Seit dem 1. August 2020 sind die Fördermöglichkeiten des Förderaufrufs erweitert. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Kommunen mit Mitteln aus dem umfangreichen Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung. Das bedeutet konkret: Sie profitieren für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden, von einer erhöhten Förderquote von bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Nachweislich finanzschwache Kommunen sind im genannten Zeitraum von der Pflicht zur Erbringung einer Eigenbeteiligung befreit. Wer die diesjährigen Vorteile nutzen möchte, sollte die Projektideen bis zum 30. April einreichen. Es gibt noch ein zweites Skizzenfenster vom 1. September bis zum 31. Oktober, in diesem profitieren Sie dann allerdings nicht mehr von den erhöhten Förderquoten.

Zweistufiges Antragsverfahren

Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an. Zur Antragstellung berät das Team des Projektträger Jülich (PtJ) telefonisch unter 030 20199-3510 sowie per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de.