Die Nationale Klimaschutzinitiative
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert Klimaschutz das Mitwirken unterschiedlichster Bereiche. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert die Bundesregierung Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden.

Die NKI wurde 2008 ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Bürger*innen sowie Akteur*innen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Ansätze und Konzepte zu entwickeln und aktiv umzusetzen. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die NKI trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei, sie macht den Klimaschutz erlebbar und schafft zahlreiche Beispiele zur Nachahmung. Informieren Sie sich hier über die vielfältigen Förderprogramme der NKI.
Zahlen und Fakten
Durch diese Projekte wurden Gesamtinvestitionen von über 4,8 Milliarden Euro ausgelöst. Mit einem Euro Förderung wurde somit mehr als das Dreifache an Mitteln für den Klimaschutz mobilisiert. Durch die Förderung von investiven Vorhaben wurde dabei bisher eine Minderung der Treibhausgasemissionen um insgesamt rund 15,3 Millionen Tonnen CO2–Äquivalente (netto über die Wirkdauer) realisiert. Weitere Treibhausgasreduktionen von 23,2 Millionen Tonnen CO2–Äquivalente (netto über die Wirkdauer) wurden darüber hinaus durch strategische Vorhaben angestoßen.
Die Wirkungen und die Wirksamkeit der Förderung im Rahmen der NKI wurden durch die Evaluierungen bestätigt. Die Evaluierungsberichte für die Jahre 2008-2011, 2012-2014 sowie 2015-2017 sowie 2018-2019 enthalten neben dem Gesamtüberblick jeweils auch Ergebnisse zu den einzelnen Förderprogrammen. Der Evaluierungsbericht 2018-2019 enthält zudem auch kumulierte Daten und Ergebnisse von zwölf Jahren NKI-Förderung im Zeitraum 2008-2019 (siehe ergänzend auch die Programm-Steckbriefe und die Einzelevaluierungsberichte zu acht einzelnen NKI-Förderprogrammen zum Download am Seitenende).

Kommunen bringen den Klimaschutz nach vorn
Die NKI unterstützt mit der Kommunalrichtlinie Städte, Gemeinden und Landkreise beim Klimaschutz. Auch kommunale Unternehmen, soziale oder kulturelle Organisationen sowie Sportvereine können Anträge stellen. Die Förderung zielt darauf ab, den Klimaschutz vor Ort zu stärken. Die Förderschwerpunkte decken ein breites Spektrum ab: Unterstützt werden Beratungsleistungen, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Personal für das Klimaschutzmanagement und investive Maßnahmen, wie z.B. die Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED, Investitionen für eine nachhaltige Mobilität, bspw. durch Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs, oder in die Sanierung von Kläranlagen und die Trinkwasserversorgung.
Kommunalrichtlinie – Anzahl bewilligter Projekte nach Art (2008-2022)

Von 2008 bis Ende 2022 hat die NKI im Rahmen der Kommunalrichtlinie rund 24.000 Projekte in mehr als 4.830 Kommunen mit rund 1,13 Milliarden Euro unterstützt. Es wurden so insgesamt Investitionen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro ausgelöst.
Kommunalrichtlinie - Anzahl bewilligte Projekte nach Bundesländern (2008-2022)

Innovationen für den Klimaschutz
Seit 2008 fördert die NKI Innovative Klimaschutzprojekte zur Beratung und Information, zum Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch, zur Vernetzung und Qualifizierung im Klimaschutz. Die Projekte heben vorhandene Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen und beseitigen Hemmnisse in den Zielgruppen Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher*innen und Bildung. Dazu gehören unter anderem Projekte, die Akteure einzelner Branchen konkret für den Klimaschutz sensibilisieren oder den Know-how-Transfer zwischen Kommunen fördern.
Innovative Klimaschutzprojekte – Bewilligte Mittel nach Bereichen (2008-2022)

Energie sparen beim Kühlen
Mit der Kälte-Klima-Richtlinie fördert das Bundeswirtschaftsministerium Maßnahmen zum Klimaschutz an Kälte- und Klimaanlagen. Hiervon profitieren beispielsweise Betreiber von Supermärkten, von Klimaanlagen in Verwaltungsgebäuden oder von Krankenhäusern, aber auch Bäcker*innen, Metzger*innen und andere Gewerke, die Kühlräume oder zu kühlende Produktionsanlagen betreiben. Die geförderten Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Zudem werden durch den Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel die direkten Treibhausgasemissionen verringert.
Von 2008 bis Ende 2022 wurden mehr als 4.500 Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen und Wohnhäusern mit rund 273 Millionen Euro gefördert.
Kälte-Klima-Richtlinie: Anteil der geförderten Anlagen nach Branchen (2008-2022)

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