Kommunalrichtlinie: Förderung für Aktualisierung veralteter Klimaschutzko…
Kommunen können für die Anpassung veralteter Klimaschutzkonzepte an die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes Fördermittel erhalten. Das gilt für Konzepte, die vor dem 31. August 2021 fertiggestellt und seitdem nicht grundlegend aktualisiert wurden.