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31. Aug. 2021

Neue Förderrunde, längere Gültigkeit

Von September bis Ende Oktober 2021 können Sie wieder Skizzen für den Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte einreichen. Bei der Antragstellung profitieren Sie von den verbesserten Bedingungen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022.

Das Bild zeigt eine wärmetechnische Anlage.
© iStock/ SUMITH NUNKHAM

Bereits seit 2016 unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen und Landkreise erfolgreich bei der Umsetzung von modellhaften wegweisenden Klimaschutzprojekten. Im Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können Antragstellende vom 1. September bis zum 31. Oktober wieder neue Projektskizzen einreichen.

Fortführung der verbesserten Förderbedingungen

Wichtig für alle Antragstellenden: Am 23. Juni 2021 hat das Bundeskabinett das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen. Damit fließen zusätzliche acht Milliarden Euro in konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Von den Klimaschutzinvestitionen der Bundesregierung profitieren auch die Zuwendungsempfänger*innen des Förderaufrufs Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte: Die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpakets bleiben bis zum Ende des Jahres 2022 bestehen. Das bedeutet, dass für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird. Zusätzlich wurde die Gültigkeit des Förderaufrufs bis zum Jahr 2024 verlängert.

Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Landkreise, Städte und Gemeinden, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird weiterhin eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

„Zukunftsinvestitionen dürfen nicht ausbleiben“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte:

„Der Klimawandel ist in Deutschland angekommen. Notwendige Zukunftsinvestitionen dürfen nicht ausbleiben. Deshalb behalten wir die erhöhten Förderquoten des Corona-Konjunkturpaketes bis Ende 2022 bei und ermöglichen weiterhin eine Vollfinanzierung für nachweislich finanzschwache Kommunen. Noch bis 2024 können innovative Projektskizzen eingereicht werden. Damit ermöglichen wir ausreichend zeitlichen Vorlauf und Planungssicherheit, um kommunale Modellprojekte effektiv vorzubereiten.“

Aktuell fördert das Bundesumweltministerium durch den Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte 37 Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen von etwa 111 Millionen Euro. 16 Projekte wurden bereits umgesetzt. Bereits geförderte Projekte in den Bereichen der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung, der innovativen Abfall- und Abwasseraufbereitung oder der zukunftsorientierten Mobilität zeigen das hohe Treibhausgasminderungspotenzial kommunaler Investitionsvorhaben auf. Zusätzlich machen sie deutlich, wie sich die Ideen auf das gesamte Bundesgebiet übertragen lassen. Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte ist hier einsehbar.

Zweistufiges Antragsverfahren

Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an. Zur Skizzeneinreichung und Antragstellung berät das Team des Projektträger Jülich (PtJ) telefonisch unter 030 20199-3510 sowie per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Team vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an: telefonisch unter 030 - 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.