Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Gewinnungsphase
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert werden die Gewinnung beziehungsweise die Gewinnungsversuche von je mindestens sechs potenziellenTeilnehmenden für ein kommunales Klimaschutz-Netzwerk zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- die Fahrten zu den Gewinnungsgesprächen vor Ort,
- Werbematerial zur Gewinnung von Netzwerkteilnehmenden
- sowie für die Organisation und Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung, mit der Netzwerkteilnehmende gewonnen werden sollen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Wenn in einer Institution oder Organisation die Ressourcen knapp sind oder sie noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements steht, sind die Unterstützung und Impulse, die von einem Netzwerk ausgehen, wertvoll. Diese Unterstützung können Sie als Netzwerkmanager*in anschieben.
- Kommunale Netzwerke schaffen für ihre Teilnehmenden Möglichkeiten, um Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungstausch untereinander zu intensivieren.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich fachkundige externe Dienstleister, das heißt juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Kosten- und Leistungsrechnung vorweisen können, über ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und fachliche Kompetenz zum Aufbau und Betrieb eines zu fördernden Netzwerks verfügen. Dies können unter anderem Energie-, Klimaschutz- oder Ressourceneffizienzagenturen sein, die im Rahmen des Vorhabens als Netzwerkmanager*innen agieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich als Antragstellende*r maximal drei Gewinnungsphasen gleichzeitig fördern lassen können.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro pro Gewinnungsphase.
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.1.5 a) Gewinnungsphase,
- die De-Minimis Erklärung gemäß Mustervorlage.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung und der De-Minimis-Erklärung über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen.
Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wird die Förderung auch dann gewährt, wenn der Gewinnungsversuch von Netzwerkteilnehmenden nicht erfolgreich ist?
Ja. Die Förderung wird dem*der Netzwerkmanager*in auch dann gewährt, wenn dieser nicht erfolgreich ist und keine Netzwerk zustande kommt. In diesem Fall ist der Gewinnungsversuch nachzuweisen.Zu welchen Themen können kommunale Netzwerke gebildet werden?
Grundsätzlich kommen alle klimarelevanten kommunalen Handlungsfelder infrage, zum Beispiel Energieeffizienz, Ressourceneffizienz oder klimafreundliche Mobilität, ebenso wie klimafreundlicher Tourismus oder landwirtschaftliche Themen.Was ist bei der finanziellen Abrechnung eines Vorhabens in der Gewinnungsphase zu beachten?
Aus administrativen Gründen werden alle Ausgaben in der Finanzposition 0835 (Vergabe von Aufträgen) geführt. In diese Finanzposition tragen Sie bitte alle Ausgaben – Sach- und Personalausgaben – ein, die Ihnen im Rahmen des Vorhabens entstehen. Der Nachweis der Sachausgaben erfolgt über Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise. Die Personalausgaben sind nicht gesondert nachzuweisen, da über die Nachweise der Sachausgaben und die einzureichenden Bestätigungen der Gewinnungsversuche der Personalaufwand hinreichend belegt ist. Allerdings können im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zusätzlich Nachweise zu den Personalausgaben (Lohnjournale und/oder Projektdokumentationen) durch den Projektträger angefordert werden, sofern eine Plausibilitätsprüfung dies erforderlich macht.Was ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen?
Bitte reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis die Bestätigungen über die Gewinnungsversuche zur Teilnahme an einem kommunalen Netzwerk ein.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH