Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Gewinnungsphase

Ab 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind. 

Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.1.5 a) Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Gewinnungsphase.

Für detaillierte Informationen und Beratung zur Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) kontaktieren Sie bitte den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH unter der Nummer 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org sowie die Agentur für kommunalen Klimaschutz unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.

Gefördert werden der Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke in den Themenbereichen  Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und klimafreundliche Mobilität. Die Förderung erfolgt für die Gewinnungs- und/oder die Netzwerkphase - die Netzwerkphase wird unabhängig davon gefördert, ob zuvor eine Förderung der Gewinnungsphase erfolgt ist.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden die Gewinnung beziehungsweise die Gewinnungsversuche von je mindestens sechs potenziellenTeilnehmenden für ein kommunales Klimaschutz-Netzwerk zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes.

    Bezuschusst werden Ausgaben für:

    • die Fahrten zu den Gewinnungsgesprächen vor Ort,
    • Werbematerial zur Gewinnung von Netzwerkteilnehmenden
    • sowie für die Organisation und Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung, mit der Netzwerkteilnehmende gewonnen werden sollen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Wenn in einer Institution oder Organisation die Ressourcen knapp sind oder sie noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements steht, sind die Unterstützung und Impulse, die von einem Netzwerk ausgehen, wertvoll. Diese Unterstützung können Sie als Netzwerkmanager oder Netzwerkmanagerin anschieben.
    • Kommunale Netzwerke schaffen für ihre Teilnehmenden Möglichkeiten, um Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungstausch untereinander zu intensivieren.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden ausschließlich fachkundige externe Dienstleister, das heißt juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Kosten- und Leistungsrechnung vorweisen können, über ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und fachliche Kompetenz zum Aufbau und Betrieb eines zu fördernden Netzwerks verfügen. Dies können unter anderem Energie-, Klimaschutz- oder Ressourceneffizienzagenturen sein, die im Rahmen des Vorhabens als Netzwerkmanager oder Netzwerkmanagerinnen agieren.

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich als antragstellende Person maximal drei Gewinnungsphasen gleichzeitig fördern lassen können.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro pro Gewinnungsphase.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.5 a) Gewinnungsphase,
    • die De-Minimis Erklärung gemäß Mustervorlage.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Wird die Förderung auch dann gewährt, wenn der Gewinnungsversuch von Netzwerkteilnehmenden nicht erfolgreich ist?
    Ja. Die Förderung wird dem Netzwerkmanager oder der Netzwerkmanagerin auch dann gewährt, wenn dieser nicht erfolgreich ist und keine Netzwerk zustande kommt. In diesem Fall ist der Gewinnungsversuch nachzuweisen.

    Zu welchen Themen können kommunale Netzwerke gebildet werden?
    Grundsätzlich kommen alle klimarelevanten kommunalen Handlungsfelder infrage, zum Beispiel Energieeffizienz, Ressourceneffizienz oder klimafreundliche Mobilität, ebenso wie klimafreundlicher Tourismus oder landwirtschaftliche Themen.

    Gibt es Handlungsfelder für ein kommunales Netzwerk, die von einer Förderung ausgeschlossen sind?
    Anträge zum Aufbau und Betrieb eines kommunalen Netzwerks werden insbesondere am Maßstab eines erheblichen Bundesinteresses geprüft. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, bestimmte thematische Zielstellungen von einer Förderung auszuschließen. Gibt es zum Beispiel Angebote anderer Förderprogramme, kann dies einen Förderausschluss über die Kommunalrichtlinie begründen. Diese sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. So wurden unter anderem folgende Themenkomplexe von der Förderung ausgeschlossen:

    • Wasserstoffnutzung (unter anderem Infrastruktur, Anwendungen)
    • Außerschulische Umweltbildung beziehungsweise Bildung für nachhaltige Entwicklung
    • Spezifischer Fokus oder singuläres, modellhaftes Thema zum Beispiel Pflanzenkohle
    • Wärmenetze, welche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten können

    Was ist bei der finanziellen Abrechnung eines Vorhabens in der Gewinnungsphase zu beachten?
    Aus administrativen Gründen werden alle Ausgaben in der Finanzposition 0835 (Vergabe von Aufträgen) geführt. In diese Finanzposition tragen Sie bitte alle Ausgaben – Sach- und Personalausgaben – ein, die Ihnen im Rahmen des Vorhabens entstehen. Der Nachweis der Sachausgaben erfolgt über Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise. Die Personalausgaben sind nicht gesondert nachzuweisen, da über die Nachweise der Sachausgaben und die einzureichenden Bestätigungen der Gewinnungsversuche der Personalaufwand hinreichend belegt ist. Allerdings können im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zusätzlich Nachweise zu den Personalausgaben (Lohnjournale und/oder Projektdokumentationen) durch den Projektträger angefordert werden, sofern eine Plausibilitätsprüfung dies erforderlich macht.

    Was ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen?
    Bitte reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis die Bestätigungen über die Gewinnungsversuche zur Teilnahme an einem kommunalen Netzwerk ein.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung Netzwerke Gewinnungsphase

    pdf | 3.12 MB

    De-Minimis-Erklärung

    pdf | 767.88 KB

    Vorlage Bestätigung Gewinnungsversuch

    pdf | 836.29 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB