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Implementierung eines Umweltmanagements

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Das EMAS System wurde aus einem Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen entwickelt, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Förderfähig ist die Unterstützung beim Aufbau des Umweltmanagementsystems im Umfang von bis zu 20 Beratungstagen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

    Anforderungen:

    Es liegt ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau und die geplante Erstzertifizierung (Registrierung) des Umweltmanagementsystems vor.

    Zuwendungsfähige Ausgaben:

    Bis zu 20 Beratertage im Rahmen einer Auftragsvergabe an einen fachlich qualifizierten externen Dienstleister

    Ein Umweltmanagement erreicht im Bewilligungszeitraum mindestens folgendes Ergebnis:

    Zertifizierung (Registrierung) nach der europäischen EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 innerhalb des Bewilligungszeitraums

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
    • Öffentliche, gemeinnützig oder im Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehende Träger von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe
    • Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
    • gemeinnützige (Sport-) Vereine
    • sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden Sie im Abschnitt  Wer wird gefördert auf der Seite der  Kommunalrichtlinie sowie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgestz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über die Postleitzahl des Antragstellers. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung Umweltmanagement gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.3 Implementierung eines Umweltmanagements.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung  über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. 
    Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an::

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69

    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Was ist das EMAS-System?
    Mit dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sind Organisationen in der Lage, ökologische Schwachstellen zu beseitigen sowie Ressourcen in Form von Material und Energie intelligent einzusparen und damit Kosten zu senken. Das EMAS-System wurde aus einem Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung entwickelt.

    Kann sich Förderung der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS grundsätzlich auf mehrere eigene, aber ortsverschiedene Standorte zum Beispiel im Fall einer Landeskirche: Verwaltung in A, Priesterseminar in B und eigenes Tagungshaus in C  beziehen?
    Ja. Die Standorte können zusammengefasst werden. Jeder Standort muss jedoch einzeln geprüft werden. Da die Förderung auf zwanzig Beratertage beschränkt ist,  empfehlen wir eine Fokussierung auf gleichartige Organisationseinheiten, wie nur Kitas oder nur Verwaltungsgebäude sowie eine maximale Anzahl von zehn bis zwölf Standorten. Bitte beachten Sie, dass in der Kommunalrichtlinie immer nur die Zertifizierung für einen Standort gefördert wird. Die anderen betrachteten Standorte müssen dann aus eigenen Mitteln zertifiziert werden.

    Kann sich die Förderung der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS auch auf den Zusammenschluss mehrerer Antragsteller (Landeskirche und Kirchenkreise) und deren verschiedenen Standorte in einem gemeinsamen „EMAS-Konvoi" beziehen?
    Es ist möglich, dass sich mehrere Antragsteller zu einem Antrag zusammenschließen. Es ist aber sinnvoller, dass jeder eigene Kirchenkreis einen Antrag stellt, da maximal nur ein Antrag für die Implementierung eines Umweltmanagementsystems pro Antragsteller gestellt werden kann. Auch bei einem Zusammenschluss mehrerer Antragsteller stehen maximal zwanzig Beratertage zur Verfügung; zusätzlich kann pro Antrag nur ein Standort zertifiziert werden.

    Werden immer maximal zwanzig Beratungstage  unabhängig von der Anzahl der beteiligen Standorte gefördert oder ist bei mehreren Standorten eine entsprechende Erhöhung der Beratungstage vorgesehen? 
    Ja. Es werden immer nur maximal zwanzig Beratungstage gefördert.

    Wird die externe Validierung durch einen Umweltgutachter entsprechend seiner Gesamtkosten und bezogen auf alle Standorte des Antragstellers, in denen EMAS eingeführt wurde, gefördert?
    Eine Validierung durch einen externen Umweltgutachter, die zu einer Zertifizierung im Rahmen eines Umweltmanagements (UMS) führt, wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie für einen Standort gefördert. Die Zertifizierung weiterer Standorte sowie die Übertragung des UMS auf weitere Standorte erfolgt dann ohne Förderung in Eigenregie.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung Umweltmanagement

    pdf | 899.18 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB