Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert werden das Aufstellen von Schildern als Wegweiser, die Radfahrenden die Orientierung und Routenwahl erleichtern, sowie die Einführung von „grünen Wellen“ für den Radverkehr. Die Einführung von „grünen Wellen“ umfasst technische Maßnahmen an Ampeln – in Form von Sensorik zur Erkennung und Erfassung des Radverkehrs, Systemen zur lokalen Vernetzung und Steuerung von Ampeln sowie technische Lösungen zur Erfassung und Kommunikation des Ampelphasenstatus an Radfahrenden, zum Beispiel mithilfe von Geschwindigkeits- oder Routenempfehlungen.
Förderfähig sind außerdem netzautarke Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder gegebenenfalls auch den Betrieb des Zugangssystems.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- Die Anschaffung von Schildern zur zielorientierten Wegweisung,
- Masten, Pfosten, Montagematerial und -ausgaben,
- die Sensorik und das Umprogrammieren von Lichtsignalanlagen im Rahmen der Grünen Welle für den Radverkehr.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Eine durch Wegweisesysteme und „grünen Wellen“ verbesserte Radinfrastruktur macht das Fahrradfahren, auch für Pendelnde, attraktiver.
- Wegweisung macht Radverkehrsnetze sichtbarer, bietet Orientierungshilfe und leitet die Radfahrenden gezielt auf sicher befahrbare Routen.
- Indem Sie das Angebot für eine klimafreundliche Mobilität ausbauen, können Sie dazu beitragen, das motorisierte Verkehrsaufkommen zu reduzieren und Treibhausgasemissionen einzusparen.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung 4.2.5 b) Wegweisungssysteme oder 4.2.5 b) Grüne Welle gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.5 b Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität,
- Skizzen beziehungsweise Pläne des umzugestaltenden Bereichs,
- tabellarische Ausgabenkalkulation, zum Beispiel nach DIN 276.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung, Skizzen und Pläne über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen.
Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Ausgaben können im Rahmen der Kommunalrichtlinie nicht bezuschusst werden?
Über die Kommunalrichtlinie nicht förderfähig sind Grundstückskosten, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten sowie Ausgaben für die Beschilderung von Spezialradwegen oder touristischen Wegen, die nicht auch dem Alltagsradverkehr dienen, etwa Mountainbike-Routen.Was ist zu beachten, wenn Sie Wegweiser errichten möchten?
Um Wegweiser aufstellen zu können, muss Ihnen die Zustimmung der Wegeeigentümer oder Wegeeigentümerin beziehungsweise des Straßenbaulastträgers vorliegen.
Was ist nach Abschluss des Vorhabens beim Projektträger einzureichen?
Mit Abschluss des Vorhabens sind eine Vorher-Nachher-Dokumentation und Nachweise über die Förderhinweise einzureichen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH