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Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Ab 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind. 

Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert).

Für detaillierte Informationen und Beratung zur Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) kontaktieren Sie bitte den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH unter der Nummer 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org sowie die Agentur für kommunalen Klimaschutz unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.
 

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird der Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik in Nichtwohngebäuden, etwa in Bürogebäuden. Das Ziel: die automatische und vernetzte Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Gebäudetechnik, das heißt etwa von Heizung, Lüftung und Beleuchtung.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • die Gebäude- und Anlagenautomation,
    • Komponenten der Mess- und Steuerungstechnik, das heißt Zähler, Thermostatventile, Verkabelung, Feld- und Messgeräte,
    • die Demontage und spätere Montage durch qualifiziertes Personal,
    • Kostengruppen nach DIN 276: KG 481 Automatisationssystem, KG 482 Schaltschränke, KG 483 Gebäudemanagementsystem und KG 484 Raumautomatisationssystem
    • sowie Lizenzgebühren im ersten Jahr.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Ist die Technik in einem Gebäude, etwa Heizung und Lüftung, miteinander vernetzt und optimal aufeinander abgestimmt, erlaubt das eine zentrale Steuerung und einen möglichst energieeffizienten Betrieb. So sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
    • Durch den aufeinander abgestimmten Einsatz der Technik schaffen Sie angenehme Raumbedingungen und eine größere Aufenthaltsqualität in den Gebäuden.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
    • Hochschulen,
    • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
    • gemeinnützige (Sport-) Vereine
    • sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • ein easy-Online-Antrag 4.2.10 c Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen gelten für die Förderung von Messtechnik?
    Die Messtechnik kommt stationär als Sensor, Messumformer oder Analog-Digital-Umsetzer (ADU) zum Einsatz. Hierzu zählen beispielsweise Widerstandsthermometer, Durchflussmessumformer, elektronische Energiezähler, Datenlogger und Bildschirmschreiber.

    Im Technischen Annex heißt es, dass bei Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation ein Gebäudeautomatisierungsgrad mindestens der Klasse B zu erreichen ist. Was beinhaltet der „Gebäudeautomatisierungsgrad der Klasse B“?
    Für die Klasse B nach DIN 15232 ist der Einsatz energieeffizienter Raumautomationsfunktionen für alle Gewerke notwendig, das heißt für die Heizung, die Lüftung und die Beleuchtung. Den Gesamtautomatisierungsgrad müssen Sie über das einzureichende Berechnungsformular nachweisen.

    Welche Ausgaben rund um den Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik können nicht bezuschusst werden?
    Über die Kommunalrichtlinie nicht gefördert werden Ausgaben für Server, Drucker, Router, mobile Messgeräte und Messgehäuse, für Schulungsleistungen des Personals, Maler- und Putzarbeiten sowie die Dokumentation, das heißt für Zeichnungen, Schemen und Pläne.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung Gebäudeleittechnik

    xlsx | 172.03 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB