Zentrale Warmwasserbereitungssysteme
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Stilllegung ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen in Kombination mit dem Einsatz dezentraler Warmwasserbereiter sowie die energieeffiziente Sanierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen.
Bezuschusst werden im Rahmen der Stilllegung Ausgaben für
- den Rückbau der bestehenden Warmwasserbereitungsanlage,
- Speicherung, Verteilung und Übergabe des Warmwassers
- sowie Durchlauferhitzer, Untertischboiler und Peripherie.
Bezuschusst werden im Rahmen der Sanierung Ausgaben für
- Komponenten der Warmwasserbereitungsanlage, das heißt für einen Warmwasserspeicher, die Warmwasserleitungen und Armaturen
- sowie den Einsatz von Frischwasserstationen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Statt einer zentralen Warmwasserbereitung mit Speicher, großen Verteilnetzen und Wärmeverlusten nutzen Sie dezentrale Warmwasserbereiter, das heißt Untertischboiler oder Durchlauferhitzer. Das Wasser wird damit nur noch dort erwärmt, wo es gerade punktuell gebraucht wird – was viel Energie und damit Strom und Betriebskosten spart. So senken Sie gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
- Mit dezentralen Warmwasserbereitungslösungen berücksichtigen Sie hygienische und damit gesundheitliche Aspekte stärker, weil der Entstehung von Legionellen vorgebeugt wird.
- Alternativ sanieren Sie eine zentrale Warmwasserbereitungsanlage energieeffizient, was ebenfalls Ihre Energie- und Betriebskosten sowie die entstehenden Treibhausgasemissionen senkt.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
- öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
- gemeinnützige (Sport-) Vereine,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):
- ein Berechnungsformular gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.10 Weitere investive Maßnahmen.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Berechnungsformulare (als Excel-Datei) über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen.
Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Anforderungen sind bei der Umsetzung von Maßnahmen an Warmwasserbereitungsanlagen zu berücksichtigen?
Sowohl für den Rückbau als auch für die energieeffiziente Sanierung einer Anlage gilt: Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme sind die geltenden Anforderungen der Trinkwasserhygiene einzuhalten. Im Übrigen sind die technischen Mindestanforderungen gemäß dem Technischen Annex zu beachten.Welche Ausgaben im Rahmen der Stilllegung einer ineffizienten zentralen Warmwasserbereitungsanlage sind nicht förderfähig?
Nicht über die Kommunalrichtlinie förderfähig sind Ausgaben für die Elektroverteilung und Elektrozuleitungen, für Maler- und Putzarbeiten sowie für die Dokumentation, das heißt für Zeichnungen, Schemen und Pläne.Welche Ausgaben rund um die energieeffiziente Sanierung einer zentralen Warmwasserbereitungsanlage können nicht bezuschusst werden?
Über die Kommunalrichtlinie nicht gefördert werden Ausgaben für die Elektroverteilung und Elektrozuleitungen, für Maler- und Putzarbeiten, für die Dokumentation, das heißt für Zeichnungen, Schemen und Pläne, sowie für den Austausch oder die Anbindung der Warmwasserzeugung (Kessel).
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH