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01. Juli 2017

Antragsfenster für die Kommunalrichtlinie jetzt geöffnet

Ab heute können Kommunen und kommunale Akteure bis zum 30. September 2017 Anträge auf Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen.

Ob die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren oder der Austausch weißer Ware in Schul-, Lehrküchen und Kitas: Bis zum 30. September 2017 können Kommunen im Rahmen der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") eine Förderung für Klimaschutzprojekte beantragen, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Einzureichen sind die Anträge auf eine Zuwendung beim Projektträger Jülich (PtJ).

Mit der Erweitung der Kommunalrichtlinie im vergangenen Jahr hat das Bundesumweltministerium (BMUB) den kommunalen Klimaschutz weiter gestärkt: Seitdem sind beispielsweise auch Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus und kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung für investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.

Mit der Kommunalrichtlinie fördert das BMUB im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bereits seit 2008 Projekte von Kommunen, Sportvereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus, kommunalen Unternehmen, Hochschulen und weiteren Akteuren im Klimaschutz. Insgesamt konnten über die Kommunalrichtlinie bereits über 10.000 Projekte in mehr als 3.500 Kommunen gefördert werden.

Sie haben Fragen zu den einzelnen Förderbausteinen? Ihr Ansprechpartner rund um die Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz ist das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das Sie unter 030 39001 170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de erreichen können.

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