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03. Juli 2020

Neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte gestartet

Seit Juli können Sie Ihre Projektidee für das Modul 2 des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) einreichen. Das Skizzenfenster gilt bis zum 30. September 2020.

© Bruno Scramgnon / Pexels

Bis 2050 will Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden. Damit das gelingen kann, ist eine Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und neuen Ansätzen in den Bereichen Wissensaufbau und Verstetigung wichtig. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung von innovativen Klimaschutzprojekten – beispielsweise mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte der NKI. Konkret bezieht sich das Förderprogramm auf Ansätze in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den unterschiedlichen Handlungsfeldern einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese sichtbar machen.

Zwei Module für verschiedene Ansätze

Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte gliedert sich in zwei Module: Während sich Modul 1 auf innovative Vorhaben, die pilothaft erprobt werden konzentriert, adressiert Modul 2 bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze, um diese bundeweit zu verbreiten und zu verstetigen.

Seit dem 1. Juli 2020 können für Modul 2 Projektskizzen eingereicht werden. Das Zeitfenster endet am 30. September 2020. Gesucht werden innovative Ideen, die

  • plausible Wirkketten zur Minderung von Treibhausgasen aufweisen,
  • realistisch quantifizierte Ziele zu bewirkten beziehungsweise ausgelösten Treibhausgasminderungen und/oder Stärkung der Handlungskompetenz relevanter Zielgruppen beinhalten,
  • mit einem plausiblen Monitoring-Konzept die Zielerreichung kontrollieren,
  • eine bundesweite Maßnahmenumsetzung vorsehen (beispielsweise durch die Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West),
  • relevante Multiplikatoren einbeziehen und bei der Projektumsetzung mitwirken lassen,
  • die Umsetzung einer über das Ende der Projektlaufzeit hinausreichenden Verstetigungsstrategie vorsehen.

Nicht gefördert werden Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Für die eingereichten Skizzen gelten als zentrale Bewertungskriterien der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung sowie das Verstetigungspotenzial. Weiterhin stellen das Eigeninteresse der Antragstellenden an der Projektumsetzung und die Höhe der eingebrachten Eigenmittel wesentliche Auswahlkriterien dar.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit kann die jeweilige Kommune einen Förderantrag stellen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

Die nächsten Einreichungszeiträume für Modul 2 sind:
1. Januar 2021 bis 31. März 2021
1. Juli 2021 bis 30. September 2021

Sie haben Fragen zum Förderprogramm?

Dann können Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Projektträgers Jülich wenden:
Geschäftsbereich Innovativer Kommunaler Klimaschutz
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: +49 30 - 20199-488
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Web: www.ptj.de

Weiterführende Informationen zum Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte finden Sie auf der Internetseite des Projektträgers Jülich.

Die Ziele des Förderaufrufs und die förderfähigen Ansätze des Moduls 1 können Sie hier nachlesen.

Den Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte als PDF finden Sie hier.

Die Handreichung „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“ können Sie hier lesen.