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28. Mai 2025

Steuerungsinstrument für mehr Klimaschutz: Stellplatzsatzungen

Eine Stellplatzsatzung kann bei Bauvorhaben den Klimaschutz unterstützen. Eine Ausarbeitung der Agentur für kommunalen Klimaschutz (Agentur) und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) liefert Musterformulierungen und Praxisbeispiele.

Symbolbild Erlassen von Stellplatzsatzungen
Symbolbild Erlassen von Stellplatzsatzungen
© Chokniti Khongchum/Shutterstock

Was sind Stellplatzsatzungen?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Agentur im neu veröffentlichten „Steuerungsinstrument für den Klimaschutz“.

Eine Stellplatzsatzung ist eine lokale Bauvorschrift, die auf Basis der Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wie Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen angewendet wird. Die einzelnen Bundesländer haben dabei die Möglichkeit, die Kommunen zu ermächtigen, eigene Stellplatzsatzungen zu erlassen. Diese Möglichkeit ist im Absatz der örtlichen Bauvorschrift der LBO niedergeschrieben und besteht bereits in allen Bundesländern außer Berlin und Bayern. Die Stellplatzsatzung regelt Anzahl, Größe und Gestaltung von Stellplätzen für Autos und Abstellplätzen für Fahrräder. Sie ist ein Instrument, um den öffentlichen Straßenraum vom ruhenden Verkehr zu entlasten, indem Stellplätze auf privatem Gelände bereitgestellt werden. Sie steht daher im engen Zusammenhang mit dem Parkraummanagement, das die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum reguliert.

Gesetzliche Grundlagen 

Die EU gibt den Mitgliedsländern rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung von LBOs vor. Damit werden auch Vorgaben zur Bereitstellung von Pkw-Stellplätzen und -Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder gemacht. Die Richtlinien 98/34/EG, 2006/123/EG und 2024/1275 stellen die rechtliche Grundlage für die Erstellung von LBOs dar. Richtlinie 2024/1275 ist die Grundlage für die Vorgabe einer Errichtung von mindestens zwei Fahrradabstellanlagen pro Wohneinheit, welche in Deutschland durch Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis spätestens 2027 rechtskräftig wird.

Die rechtliche Grundlage für die Stellplatzsatzungen von Kommunen ist die jeweilige LBO. Die LBO regelt die Errichtung von Stellplätzen, einschließlich der Anforderungen an deren Anzahl, der Anpassung bei Änderungen und der Möglichkeit und maximalen Höhe der Ablösezahlung.

Es gibt ergänzende Regelungen, die den Kommunen erlauben, die Stellplatzsatzung an lokale Gegebenheiten anzupassen. So können Kommunen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) aus städtebaulichen Gründen Stellplatzsatzungen einführen. Diese Satzungen werden von den Kommunalverwaltungen entwickelt und müssen von den entsprechenden Gremien der Gemeinde beschlossen werden. In Stadtstaaten sind diese Regelungen direkt in der LBO festgelegt. Dort gibt es keine kommunale Stellplatzsatzung.

Welche Chancen bieten Stellplatzsatzungen für den Klimaschutz?

Im Kontext der Klimaschutzziele können Stellplatzsatzungen dazu beitragen, die Anzahl an vorgegebenen Pkw-Stellplätzen zu verringern und den Einsatz alternativer Verkehrsmittel zu steigern. Dies soll dazu führen, dass Stellplatznutzende verstärkt auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zurückgreifen, was wiederum zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen führen kann. Im Rahmen der Verkehrswende in Städten ist eine Stellplatzsatzung besonders wirksam, wenn sie als Bestandteil eines „Sustainable Urban Mobility Plan“ (SUMP) – in Deutschland meist als Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bezeichnet – umgesetzt wird. Dabei sollte sie mit weiteren Maßnahmen wie Parkraummanagement kombiniert werden. Die Weiterentwicklung der Stellplatzsatzung als integrativer Ansatz bleibt hier nur erwähnt und ist nicht Fokus dieser Publikation.

Welche Klimaschutzvereinbarungen können getroffen werden?

Beispiele von klimaschutzfördernden Vereinbarungen in Stellplatzsatzungen sind:

  • Aufhebungen bzw. Reduktion von Pkw-Stellplatzanforderungen unter bestimmten Bedingungen
  • Anforderungen an attraktive Fahrradstellplätze
  • Schaffen von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge

Weitere Steuerungsinstrumente für mehr Klimaschutz

Aktuell werden von der Agentur in Zusammenarbeit mit dem ifeu weitere strategische Instrumente für mehr Klimaschutz inklusive Musterformulierungen, Anleitungen und Praxisbeispielen ausgearbeitet.  Diese Materialien werden in Zukunft gesammelt in einem Instrumentenkasten auf klimaschutz.de zu finden sein. Bereits veröffentlicht sind das Steuerungsinstrument für städtebauliche Verträge und das Steuerungsinstrument für verbindliche Bauleitplanung.