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Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren

Ab 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind. 

Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.9 Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren.

Für detaillierte Informationen und Beratung zur Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) kontaktieren Sie bitte den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH unter der Nummer 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org sowie die Agentur für kommunalen Klimaschutz unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung der Infrastruktur bestehender Rechenzentren und der Hardware, um die Energie- und Ressourceneffizienz des Rechenzentrums deutlich zu erhöhen.

    Bezuschusst werden Ausgaben u. a. für

    • Anschaffung, Montage, Installation, Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten
    • sowie die konkrete energetische Optimierung des Rechenzentrums und entsprechende Schulungen von Mitarbeitenden.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mithilfe der Förderung können Sie Ihr Rechenzentrum modernisieren. So sparen Sie Kühl- und Heizenergie und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
    • Mit Messtechnik, Fortbildungen und Energieberichten etablieren Sie ein systematisches Energiemonitoring – für mehr Transparenz über Ihre Energieverbräuche. Das ist der Schlüssel zu künftigen Optimierungen und Einsparungen.
    • Anschließend können Sie Ihr Rechenzentrum selbstfinanziert nach dem Blauer Engel-Standard zertifizieren lassen – und damit auch Ihr Engagement für den Klimaschutz.

    Und so geht’s:

    • Unabhängig von den konkret zu sanierenden Komponenten betrachten Sie bei der Antragstellung alle Komponenten Ihres Rechenzentrums im Hinblick auf ihr Strom- beziehungsweise Treibausgaseinsparpotenzial. Bitte beachten Sie die Hinweise dazu im Antragsformular.
    • Sofern Sie noch unsicher sind, wo die konkreten Klimaschutzpotenziale Ihres Rechenzentrums liegen, können Sie vorab eine Machbarkeitsstudie für die energetische Optimierung Ihres Rechenzentrums durchführen. Sie hilft Ihnen dabei, diese Potenziale zu identifizieren und Investitionsentscheidungen vorzubereiten.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise 

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
    • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
    • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
    • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen. 

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • ein Berechnungsformular gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.2.9 Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren,
    • eine Machbarkeitsstudie gemäß Nummer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie, sofern vorhanden.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich des Berechnungsformulars (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Weitere Informationen

    Zum Thema Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb :

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Was ist unter einem „IT-Betriebs-Bereich“ zu verstehen?
    „IT-Betriebs-Bereiche“ sind Räume, in denen die Hardware aufgebaut ist und betrieben wird, die der Bereitstellung von Diensten und Daten dient. Das Rechenzentrum umfasst neben dem IT-Betriebs-Bereich alle weiteren technischen Support-Bereiche wie die Strom- und Kälteversorgung oder die Lösch- und Sicherheitstechnik, die für den Betrieb und die Sicherheit des IT-Betriebsbereichs essenziell sind. Hat eine Organisation, die IT nutzt, nur einen zentralen IT-Betriebsbereich, ist dieser gemeinsam mit den erforderlichen Support-Bereichen wie ein Rechenzentrum entsprechend dem Schutzbedarf zu behandeln.

    Ist es möglich, mehrere dezentrale Rechenzentren oder Rechenzentrenkomponenten in einem Rechenzentrum zu vereinen?
    Ja, das ist möglich, wenn alle Vorgaben der Kommunalrichtlinie eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Zuschüsse für solche baulichen Maßnahmen an den neuen Räumlichkeiten erhalten können, die nicht unmittelbar Energie einsparen. Anschlüsse an das Rechenzentrum werden ebenfalls nicht bezuschusst.

    Wird der Neubau eines Rechenzentrums bezuschusst?
    IT-Komponenten, die in einen Ersatzneubau installiert werden, können gefördert werden, wenn alle Vorgaben der Kommunalrichtlinie eingehalten werden. Bauliche Maßnahmen, die nicht messbar Energie sparen, werden hingegen nicht bezuschusst. 

    Welche Anforderungen gelten für die Sanierung eines Rechenzentrums?
    Bei der Sanierung müssen die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel für energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb (DE-UZ 161) eingehalten werden, soweit diese anwendbar sind.

    Welche Anforderungen gelten bei einer Förderung über die Kommunalrichtlinie für die geforderte Leistungssteigerung des Rechenzentrums?
    Die Leistungssteigerung der Komponenten darf bei maximal 100 % des ursprünglichen Werts liegen. Alternativ darf der Energieverbrauch der erneuerten Technik maximal 50 % des ursprünglichen Energieverbrauchs betragen.

    Sind Serverräume zuwendungsfähig?
    Ja. Der Ersatz von Komponenten in Serverräumen, beispielsweise in Schulen oder Kitas, wird gefördert, wenn alle Vorgaben der Kommunalrichtlinie eingehalten werden. 

    Ist die Umsetzung eines Servers in einen neuen Raum förderfähig?
    Die Ausgaben für die Umsetzung von Hardware in anderen Räume sind nicht zuwendungsfähig.

    Ist der Anschluss des Rechenzentrums an die Lüftungs- und Klimaanlage einer Zentrale förderfähig?
    Ja. Der Anschluss an eine zentrale Lüftungs- und Klimaanlage wird bezuschusst, wenn die dezentrale Lüftungs- und Klimaanlage des Rechenzentrums abgeschaltet und rückgebaut wird. Die Ausgaben für die Demontage und Entsorgung der bisherigen Anlagen sind ebenfalls förderfähig. Bitte weisen Sie die geplante Effizienzsteigerung und CO2-Einsparung im Antragsformular nach.

    Muss die zu verbauende Messtechnik fest verbaut sein oder kann sie auch mobil sein?
    Gefördert wird nur fest verbaute Messtechnik.

    Ist der Ersatz von Hardware, auf der Netzwerkdienste wie eine Firewall laufen, förderfähig? 
    Ja, der Ersatz von Hardware, die unmittelbar zum Rechenzentrum gehört, wird gefördert, wenn die Anforderungen der Kommunalrichtlinie erfüllt sind.

    Ist die Anschaffung von ThinClients zuwendungsfähig?
    Nein. ThinClients gelten nicht als Hardware, sondern sind dem Bereich Computer-Arbeitsplätze zuzuordnen. Daher werden die Ausgaben hierfür nicht bezuschusst.

    Werden der Ersatz oder die Optimierung einzelner Desktop-PCs, die als Server genutzt werden, gefördert?
    Nein. Ein einzelner Desktop-PC, der als Server genutzt wird, gilt gemäß Kommunalrichtlinie nicht als Rechenzentrum. 

    Werden Ausgaben für Computer-Arbeitsplätze, Rohbau- und Innenausbaumaßnahmen sowie die Projektleitung für ein Klimaschutzvorhaben in Rechenzentren bezuschusst?
    Nein. Diese Ausgaben werden über die Kommunalrichtlinie nicht bezuschusst.

    Was passiert, wenn während des Umbaus im Rahmen der Sanierung altes und neues Rechenzentrum gleichzeitig in Betrieb sind und so vorübergehend mehr Energie verbraucht wird?
    Ein solcher sich zeitlich überschneidender Betrieb ist dann zulässig, wenn der Rückbau des alten Rechenzentrums mit Ende des Förderzeitraums abgeschlossen ist. Die erhöhte Energieeffizienz des neuen Rechenzentrums müssen Sie zum Ende des Förderzeitraums nachweisen können.

    Was ist nach Abschluss des Vorhabens beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH einzureichen?
    Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis gemäß Nummer 9.3 der Kommunalrichtlinie, vergleichende Bilder (Vorher/Nachher) ein, außerdem eine Dokumentation des Energie-Monitoring-Konzepts sowie die durch die Optimierung erreichten Werte der Effizienzkennzahlen des Rechenzentrums (Energy Usage Effectiveness (EUE)) und des Kühlsystems (Jahresarbeitszahl (JAZ)).

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Berechnungsformular_4.2.9_Rech...

    xlsx | 184.89 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB