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01. Sept. 2021

Jetzt Antrag für Radverkehr einreichen!

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr: Das Bundesumweltministerium verlängert die verbesserten Förderbedingungen durch das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022. Nutzen Sie Ihre Chance bis zum 31. Oktober.

Das Bild zeigt einen Fahrradweg in Berlin.
© iStock/ IGphotography

Das Bundesumweltministerium fördert modellhafte, investive Radverkehrsprojekte mit bundesweiter Strahlkraft. Deshalb können Antragsberechtigte für den Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom 1. September bis zum 31. Oktober 2021 neue Projektskizzen einreichen.

Fortführung der verbesserten Förderbedingungen

Wichtig für alle Antragstellenden: Am 23. Juni 2021 hat das Bundeskabinett das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen. Damit fließen zusätzliche acht Milliarden Euro in konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Von den Klimaschutzinvestitionen der Bundesregierung profitieren auch die Zuwendungsempfänger*innen des Förderaufrufs Klimaschutz durch Radverkehr: Die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpakets bleiben bis zum Ende des Jahres 2022 bestehen. Das bedeutet, dass für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird.

Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Landkreise, Städte und Gemeinden, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird weiterhin eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

Das Ziel: CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich nahezu halbieren

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte:

„Der Verkehrssektor ist immer noch ein großes Sorgenkind in Sachen Klimaschutz. Der ständig wachsende motorisierte Individualverkehr führt zu hohen CO2-Emissionen und überfüllten Straßen. Der CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich muss sich in den nächsten Jahren im Vergleich zum Jahr 1990 nahezu halbieren, dafür brauchen wir eine nachhaltige Mobilitätswende. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützen wir Investitionen in vorbildliche Radverkehrsprojekte. Das führt zur Entlastung der Straßen und ist gut für den Klimaschutz.“

Bislang etwa 90 geförderte Projekte

Das Bundesumweltministerium fördert vor allem Projekte mit Vorbildcharakter, die zu einer Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf das Fahrrad und somit zur Senkung der CO2-Emissionen führen. Dazu zählen unter anderem Radstationen mit einem speziellen Fahrradleitsystem, lokale Transportradvermietungssysteme und der Um- und Ausbau wichtiger Verkehrsachsen für den Radverkehr.

Bisher wurden im Rahmen des Förderaufrufs Klimaschutz durch Radverkehr etwa 59 Einzelvorhaben und 31 Verbundvorhaben gefördert. Die Gesamtfördersumme umfasst rund 160 Millionen Euro. Durch alle laufenden und angeschlossenen Vorhaben ist mit einer voraussichtlichen Treibhausgasminderung von rund 42.000 Tonnen CO2 jährlich zu rechnen. Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte ist hier einsehbar.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellenden sollten beachten, dass sie mit der Umsetzung ihres Radverkehrvorhabens frühestens ein Jahr nach Einreichung der Unterlagen starten können, denn das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Im ersten Schritt wird die Projektskizze über das elektronische Formularsystem easy-Online eingereicht. Die inhaltliche Vorhabensbeschreibung sollte dabei einen Umfang von 15 Seiten einschließlich der kartographischen Darstellungen, Planskizzen und Fotos nicht überschreiten. Zudem müssen die im Förderaufruf genannten Gliederungspunkte und Inhaltsangaben eingehalten werden. Ein Muster für die Skizzengliederung stellt der Projektträger Jülich (PtJ) hier unter „Downloads“ zur Verfügung. Wichtig ist, dass die im Internet eingereichten Unterlagen zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben postalisch an das Team des PtJ geschickt werden. Die Kontaktadresse und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr als PDF.

Nach der Schließung des Skizzenfensters werden die eingereichten Skizzen dahingehend geprüft, welche Vorhaben zur Antragstellung aufgefordert werden. Allen Antragsteller*innen steht das Team des PtJ beratend zur Seite und teilt mit, zu welchen Punkten ausführlichere Angaben gemacht werden sollten. Die Einreichung des Förderantrags erfolgt auch hier über easy-Online und postalisch – die Zugangsdaten erhalten die Antragsteller*innen persönlich.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de.

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