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04. Okt. 2022

Noch bis zum Jahresende 100-Prozent-Förderung sichern

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert das Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept bis 31. Dezember 2022 mit bis zu 100 Prozent über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative. Nutzen Sie die Gelegenheit und reichen Sie Ihren Antrag noch bis Jahresende ein.

Seitenansicht eines jungen Männchens springen von einem Tauchturm mit blauem Himmel und Horizont im Hintergrund.
Noch bis zum Jahresende 100-Prozent-Förderung sichern
© Per-Boge/Shutterstock

Klimaschutzmanager*innen haben eine große Bedeutung für den Klimaschutz in Kommunen. In Zahlen ausgedrückt: Kleine Kommunen mit Klimaschutzmanagement sparen neunmal mehr Treibhausgase als kleine Kommunen ohne. Generell werden in Städten, Gemeinden und Landkreisen mit Klimaschutzmanager*in mehr Vorhaben für den Klimaschutz um- und mehr Fördermittel eingesetzt – und in der Folge höhere Treibhausgasminderungen erzielt.

Sichern auch Sie sich mit der Förderung eines Erstvorhabens Klimaschutzmanagement und -konzept tatkräftige Unterstützung in Ihrer Kommune: durch qualifiziertes Personal, das Klimaschutzpotenziale vor Ort identifiziert, ein geeignetes Konzept erstellt und bei der Umsetzung alle relevanten Akteur*innen einbezieht.

Bis zu 100 Prozent Förderung fürs #teamklimaschutz

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Stellen von Klimaschutzmanager*innen über die Kommunalrichtlinie der NKI mit 70 und für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren bis Ende des Jahres 2022 sogar mit 100 Prozent der Personalkosten. Förderfähig sind außerdem Sachkosten für das Klimaschutzmanagement, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister*innen und Teilnahmegebühren für Weiterbildungen oder Vernetzungstreffen.

Generell und darüber hinaus bietet das BMWK im Rahmen der Kommunalrichtlinie für zahlreiche Maßnahmen attraktive Fördersätze. Zu den strategischen Förderschwerpunkten zählen neben Klimaschutzkonzepten und -personal auch Beratungen und Energiesparmodelle in Kitas und Schulen. Die investiven Förderschwerpunkte umfassen unter anderem die Sanierung von Beleuchtung und Belüftung sowie Maßnahmen für klimafreundliche Mobilität, Wasser- und Abfallwirtschaft. Weitere Details können Sie dem Förderprogramm entnehmen.

Beratung zu den Fördermöglichkeiten

Sie haben Fragen zum Arbeitsfeld Klimaschutzmanagement oder möchten eine Stelle in Ihrer Kommune durch die NKI des BWMK fördern lassen? Das Team vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) berät Sie gern telefonisch und kostenfrei unter 030 - 39 001-170 sowie per E-Mail an skkk@klimaschutz.de