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Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen. Mit dem Klimaschutzkonzept wird ganz konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Fachpersonal, das heißt eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
    • die Vergütung externer Dienstleister für
      • die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
      • die professionelle Prozessunterstützung im Umfang von insgesamt bis zu zehn Tagen, das heißt von circa fünf Tagen pro Jahr,
    • Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleistenden, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen,
    • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Im Klimaschutzkonzept berücksichtigt der Klimaschutzmanager oder die Klimaschutzmanagerin die lokalen Besonderheiten bei Ihnen vor Ort, das heißt alle klimarelevanten Bereiche, Sektoren und Handlungsfelder. Damit sind das entstehende Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen hochgradig individuell und passgenau.
    • Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts durch einen Klimaschutzmanager oder eine Klimaschutzmanagerin legen Sie in Ihrer Kommune beziehungsweise Organisation den Grundstein für die Klimaschutzerfolge der nächsten Jahre. Das Konzept wird zur Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Ihre künftigen Klimaschutzaktivitäten – inner- und außerhalb der Verwaltung.
    • Der Klimaschutzmanager oder die Klimaschutzmanagerin steuert den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts von Beginn an – und nimmt so insgesamt eine wichtige Rolle im Klimaschutz vor Ort ein. Er oder sie beschäftigt sich intensiv mit den Gegebenheiten vor Ort, bindet relevante Akteure und Bürger ein, ist zentrale Ansprechperson und Impulsgeber für das Thema – und kann nach Finalisierung des Konzepts mit der Umsetzung starten.
    • Kurzum: Mithilfe des Klimaschutzmanagers oder der Klimaschutzmanagerin und des Konzepts wird der Klimaschutz strategisch und langfristig als Querschnittsthema vor Ort etabliert.

    Und so geht’s:

    • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein integriertes Klimaschutzkonzept vorliegt beziehungsweise Ihre Kommune oder Organisation nicht an einem Klimaschutzkonzept einer höheren Organisationseinheit – etwa Ihres Landkreises – beteiligt ist.
    • Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Kommune oder Organisation neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
    • sowie weitere Akteure aus dem kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020)  können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.8 a) Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement,
    • eine Bestätigung, dass der Maßnahmenkatalog Ihres Klimaschutzkonzeptes gemäß  der „Vorlage Maßnahmenblatt“ erstellt wird.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Weitere Informationen
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen muss ein integriertes Klimaschutzkonzept erfüllen?
    Integrierte Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie folgende Punkte enthalten:

    • eine Energie- und Treibhausgasbilanz,
    • eine Potenzialanalyse,
    • Minderungsziele,
    • einen Maßnahmenkatalog,
    • eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument für Controlling und Management,
    • sowie eine Kommunikationsstrategie.

    Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen?
    Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürgern und anderen Akteuren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.
    Kommunen, die einen Förderantrag für das Klimaschutzmanagement stellen, sollten beachten, dass das zusätzlich einzustellende Klimaschutzpersonal bei der Kommune oder der Organisation selbst beschäftigt werden muss, um eine langfristige Verankerung des Klimaschutzmanagements zu ermöglichen.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

    Welche Prüfkriterien werden herangezogen, um das Vorliegen der Förderbedingung im Hinblick auf  "komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen in mehreren Handlungsfeldern" zu klären?
    Für die Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes müssen antragstellende Organisationen eine komplexe Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur aufweisen. Welche Kriterien sind hinsichtlich der Antragsprüfung besonders zu beachten und mit dem Antrag nachzuweisen?
    Bei Antragsprüfung werden mindestens die Handlungsfelder „Eigene Liegenschaften“, „Mobilität“, „IT-Infrastruktur“ und „Beschaffungswesen“ betrachtet, von denen zwei ein erhebliches Treibhausgas (THG)-Einsparpotenzial erwarten lassen müssen.
    Die Komplexität der antragstellenden Organisationen wird dabei nach folgenden Kriterien geprüft:
    1) Eigene Liegenschaften: Die Liegenschaften verfügen über eine technische Mindestausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung) und ihre THG-Emissionen lassen sich beeinflussen. Die Liegenschaften sollten sich zudem für ein Energiemanagement eignen.
    2) Mobilität: Die unterschiedlichen Mobilitätsarten wie motorisierter Individualverkehr (MIV), Radverkehr, ÖPNV oder Pendel- und Dienstreiseverkehr der Beschäftigten und Nutzenden lassen sich beeinflussen. Zudem sollte es einen Fuhrpark mit mehreren Standorten und ein eigenes Fuhrparkmanagement beziehungsweise ein betriebliches Mobilitätsmanagement geben.
    3) IT-Infrastruktur: Es sollte eine umfassende IT-Infrastruktur vorhanden sein – das heißt, die Organisationseinheiten überwachen mindestens Server, Netzwerk, Kühlsysteme, zentrale Druckersysteme und Geräte für die unterbrechungsfreie Stromversorgung.
    4) Beschaffung: Es sollte eine umfassende Beschaffungsstruktur vorhanden sein – das heißt, Mitarbeitende verwalten mindestens die Materialbeschaffung (Arbeits- und Elektrogeräte, Verbrauchsmaterialien) und die Energiebeschaffung. Auch die Nahrungsmittelbeschaffung kann dazugehören.
    Wenn Sie keine Kommune sind und einen Antrag auf Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes einreichen wollen, fügen Sie bitte geeignete Unterlagen bei, anhand derer sich die Komplexität der Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen prüfen lässt.
    Auch Kommunen müssen sich an den Komplexitätskriterien messen lassen. In der Regel wird bei diesen von einer Förderfähigkeit ausgegangen. Bei sehr kleinen Kommunen behält sich die ZUG jedoch die Vorlage von geeigneten Nachweisen vor.

    Welche Handlungsbereiche umfasst ein Klimaschutzkonzept?
    Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche des Antragstellenden. Adressiert werden die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten – sie variieren je nach Größe, Struktur und Lage der Kommune oder Organisation.
    Beispiele für Handlungsbereiche:

    • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
      • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
      • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
      • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
      • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden.
    • Für Stadtwerke mit Kohlekraftwerk, Müllheizkraftwerk und Fernwärmeversorgung:
      • eigene Liegenschaften, Infrastruktur und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
      • Nutzung von Potenzialen im Bereich der erneuerbaren Energien, Entwicklung von Exit-Strategien aus fossilen Energieträgern, Entwicklung von Szenarien für die Transformation des Energiesystems in der Gemeinde,
      • Zusammenarbeit mit der Gemeinde in der Wärme- und Energieplanung; Integration der Zielkonformität in die strategische Planung
      • sowie Beratung und Information der Kundschaft.
    • Für kirchliche Schulträger mit mehreren Schulen, Kitas, etc.:
      • eigene Liegenschaften, Beschaffung etc.,
      • Schulverpflegung, Photovoltaikanlagen auf Schuldächern
      • sowie Beratung und Information der Schüler und Schülerinnen.

    Bei welchen Aufgaben können Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen – mit Förderung über die Kommunalrichtlinie – externe Unterstützung erhalten?
    Externe Unterstützung ist in folgenden Punkten möglich:

    • Energie- und Treibhausgasbilanzierung, Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie bei der Maßnahmenbewertung,
    • Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung,
    • begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Endredaktion und anschauliche Aufbereitung des Klimaschutzkonzepts,
    • Maßnahmen zur Weiterbildung und zum Austausch mit anderen Klimaschutzmanagern und Klimaschutzmanagerinnen,
    • professionelle Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen etwa für folgende Situationen:
      • Akteursbeteiligung,
      • Klimaschutzwissensmanagement,
      • Reflexion laufender Beteiligungs- und Transformationsprozesse,
      • Erarbeitung akteursspezifischer Strategien hinsichtlich Mobilisierung und Erwartungsmanagement,
      • Strategieentwicklung effizienter interkommunaler Vernetzung,
      • Mobilisierung von Verwaltung und Akteuren wie Bürgern oder Unternehmen für den kommunalen Klimaschutz
      • sowie Verstetigungsberatung:
        • um in der Verwaltung, die ressortübergreifende Rolle von Klimaschutzmanagern und Klimaschutzmanagerinnen zu verdeutlichen und damit ihre Position zu stärken
        • sowie Empfehlung oder Erläuterung möglicher Strategien zur dauerhaften Verankerung des Themas Klimaschutz in der Organisation – auch für die politische beziehungsweise Verwaltungsspitze.

    Was wird unter dem Begriff „professionelle Prozessunterstützung“ verstanden?
    Um die Qualität der Prozesse zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune oder Institution zu erreichen, wird die professionelle Prozessunterstützung für Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Diese helfen Klimaschutzmanagern und Klimaschutzmanagerinnen dabei, Prozesse rund um die Verstetigung des Klimaschutzes vor Ort zu festigen und künftig selbst zu bearbeiten – beispielsweise in den Bereichen Wissensmanagement, Vor- und Nachbereitung von Workshops oder ähnliches. Es wird dringend empfohlen, für das beantragte Klimaschutzmanagement Auftragsvergaben für einige Personentage zur Unterstützung bei Klimaschutzprozessen sowie für Beteiligung und Mitwirkung zu kalkulieren – sowohl bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts als auch bei der Maßnahmenumsetzung und Verstetigung des Klimaschutzes. Die Tage, an denen diese Unterstützung in Anspruch genommen werden soll, müssen im Antrag nicht spezifiziert werden. Auch die konkreten Auftragsinhalte können später in Abhängigkeit von der dann aktuellen Situation und dem Unterstützungsbedarf benannt und in Abstimmung mit dem Projektträger auf Zuwendungsfähigkeit geprüft. Bei Bedarf kann ein solcher Auftrag auch zusammen mit dem zur Unterstützung bei der Konzepterstellung vergeben werden.

    Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?
    Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure – inner- und außerhalb der Verwaltung oder Organisation – in die Erstellung des Klimaschutzkonzepts. Werden das Leitbild und die später umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet beziehungsweise ausgewählt, kann das Klimaschutzkonzept auf diese Weise systematisch in der Kommune oder Organisation verankert werden. Zwischenergebnisse sollten öffentlich präsentiert und das weitere Vorgehen mit den Bürgern und anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutiert und abgestimmt werden. Das generiert Akzeptanz, identifiziert etwaige Hemmnisse und entwickelt Lösungen.

    Warum ist Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept so wichtig?
    Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist die Öffentlichkeit unabdingbar. Darüber hinaus soll sie darauf abzielen, die Bürger für den Klimaschutz zu sensibilisieren und motivieren.

    Was ist bei der Förderung von integrierten Klimaschutzkonzepten für Landkreise zu beachten?
    Klimaschutzkonzepte für Landkreise sind nur für die eigenen Zuständigkeiten förderfähig. Diese Zuständigkeiten umfassen insbesondere:

    • eigene Infrastrukturen, vor allem Gebäude, Mobilitätsinfrastrukturen etc.,
    • sowie Entwicklung und Umsetzung von ausgleichenden und fördernden Unterstützungsangeboten für die Gemeinden im Klimaschutz:
      • Schaffung übergeordneter Angebote für Gemeinden (Bündelung von Klimaschutzmaßnahmen)
      • sowie Übernahme von gezielten gemeindlichen Aufgaben in Form von Dienstleistungen für die eigenen Gemeinden.

    Ziel des Klimaschutzkonzepts für Landkreise ist es nicht, Energie- und Treibhausgasbilanzen einzelner Gemeinden zu erstellen, Potenzialanalysen auf Gemeindeebene zu entwickeln und Maßnahmen für Gemeinden zu erstellen. Vielmehr müssen immer die Handlungsmöglichkeiten des Landkreises im Vordergrund stehen.

    Welche alternativen Fördermöglichkeiten gibt es für Antragstellende, deren Organisation keine komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen aufweisen?
    Sie können sich stattdessen folgende Angebote fördern lassen:  

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes eine Stellenausschreibung veröffentlichen, wissen aber nicht genau, welche Anforderungen an die Qualifikation des Klimaschutzmanagers oder der Klimaschutzmanagerin vom Fördergeber gestellt werden. Was müssen wir beachten?
    Bei der Erstellung und Umsetzung von Integrierten Klimaschutzkonzepten kommen allgemein die geförderten Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen (KSM) aus dem Bereich der Naturwissenschaften (Geographie, Biologie, Umweltschutz auch Stadtplanung o.ä. oder Diplom-Ingenieurwesen). Es gibt auch KSM, die aus den Bereichen Philosophie und Rechtswissenschaften kommen (z.B. Antragstellergruppen der Religionsgemeinschaften).
    Die Anforderungen hängen davon ab, wo der Schwerpunkt in der Organisation gesetzt wird. Konkrete Vorgaben gibt es nur an die vorgesehene Eingruppierung, d.h. die Stelle sollte ein absolviertes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom ö.ä..) zugrunde legen und mindestens in der TVöD Entgeltgruppe 9b eingeordnet werden können. Aufgrund der geforderten Tätigkeiten empfehlen wir eine Eingruppierung  in die TVöD Entgeltgruppe 10 oder 11 und die entsprechenden Voraussetzungen zu berücksichtigen.

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes Personal mit der TVöD Entgeltgruppe 8 einstellen. Können Personalausgaben für diese Entgeltgruppe gefördert werden?
    Die einzustellende Person sollte mindestens ein Hochschulstudium absolviert haben. Daraus ergibt sich dann mindestens die Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 9b. Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir, dass für eine Konzepterstellung mindestens die Eingruppierung nach TVöD Entgeltgruppe 10, besser Entgeltgruppe 11 erfolgen sollte, damit alle geforderten Aufgaben vollwertig erfüllt und die Förderziele erreicht werden können. 

    Wir möchten für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes internes Personal einsetzen. Die mitarbeitende Person ist in unserer Verwaltung als Beamter beschäftigt. Können wir trotzdem eine Förderung beantragen?
    Eine Förderung ist in dieser Situation nicht möglich. Es werden nur zusätzlich entstehende Personalausgaben für eine auf den Bewilligungszeitraum befristete Personalstelle gefördert.

    Ist es möglich, im Rahmen der Projektförderung eine 100-%-Projektstelle auf zwei Personen aufzuteilen?
    Ja, das ist möglich. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall beide geförderten Personalstelleninhabenden in der Lage sein müssen, die Aufgaben vollwertig zu erfüllen. Es ist ausgeschlossen, dass in diesem Fall eine Person administrative Verwaltungsaufgaben übernimmt, während die andere Person die Konzepterstellung bzw. beim Förderschwerpunkt 4.1.8 b) die begleitende Umsetzung von Maßnahmen koordiniert.

     

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Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    4.1.8 a) Vorhabenbeschreibung KSM Erstellung

    xlsx | 500.37 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB

    Vorlage Maßnahmenblatt

    pdf | 22.16 KB