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Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch ein Klimaschutzmanagement. Mit dem Klimaschutzkonzept wird konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • den Einsatz von Fachpersonal, das heißt eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager, das im Rahmen des Vorhabens über eine neu eingerichtete Projektstelle zusätzlich beschäftigt wird,
    • Bei Bedarf auch die Vergütung externer Dienstleistender für
      • die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
      • die professionelle Prozessunterstützung
    • Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleistender, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen,
    • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Im Klimaschutzkonzept berücksichtigt die Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager die lokalen Besonderheiten bei Ihnen vor Ort, das heißt alle klimarelevanten Bereiche, Sektoren und Handlungsfelder. Damit sind das entstehende Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen hochgradig individuell und passgenau.
    • Mit einem Klimaschutzkonzept legen Sie in Ihrer Kommune beziehungsweise Organisation den Grundstein für die Klimaschutzerfolge der nächsten Jahre. Das Konzept wird zur Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Ihre künftigen Klimaschutzaktivitäten – inner- und außerhalb der Verwaltung.
    • Die Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager steuert den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts von Beginn an, und nimmt so eine wichtige Rolle im Klimaschutz vor Ort ein. Sie oder er beschäftigt sich intensiv mit den Gegebenheiten vor Ort, bindet relevante Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger ein, ist zentrale Ansprechperson und bringt das Thema voran. Nach der Finalisierung des Konzepts kann mit der Umsetzung gestartet werden.
    • Kurzum: Mithilfe der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers sowie des Konzepts wird der Klimaschutz strategisch und langfristig als Querschnittsthema vor Ort etabliert.

    Und so funktioniert es:

    • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein integriertes Klimaschutzkonzept vorliegt beziehungsweise Ihre Kommune oder Organisation nicht an einem Klimaschutzkonzept einer höheren Organisationseinheit – etwa Ihres Landkreises – beteiligt ist.
    • Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Kommune oder Organisation neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen
    • sowie weitere Akteure aus dem kommunalen Umfeld

    Bitte beachten Sie: Es müssen komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen vorliegen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020)  können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.8 a) Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement,
    • eine Bestätigung, dass der Maßnahmenkatalog Ihres Klimaschutzkonzeptes gemäß der „Vorlage Maßnahmenblatt“ erstellt wird.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Bitte beachten Sie auch noch, dass die Ausschreibung der Personalstelle(n) nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen darf, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Weitere Informationen
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen muss ein integriertes Klimaschutzkonzept erfüllen?
    Integrierte Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie folgende Punkte enthalten:

    • eine Energie- und Treibhausgasbilanz,
    • eine Potenzialanalyse,
    • Minderungsziele,
    • einen Maßnahmenkatalog,
    • eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument für Steuerung (Controlling) und Management,
    • sowie eine Kommunikationsstrategie.

    Welche Aufgaben übernimmt das Klimaschutzmanagement?
    Das Klimaschutzmanagement steuert von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und trägt dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordiniert sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistenden. Außerdem informiert sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und stoßen Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure an. Insofern trägt sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung der Bevölkerung und anderen Akteuren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation einzubinden.
    Kommunen, die einen Förderantrag für das Klimaschutzmanagement stellen, sollten beachten, dass das zusätzlich einzustellende Klimaschutzpersonal bei der Kommune oder der Organisation selbst beschäftigt werden muss, um eine langfristige Verankerung des Klimaschutzmanagements zu ermöglichen.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht förderfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabensbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

    Welche Prüfkriterien werden herangezogen, um das Vorliegen der Förderbedingung im Hinblick auf „komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen in mehreren Handlungsfeldern“ zu klären?
    Für die Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes müssen antragstellende Organisationen über eine komplexe Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur verfügen. Welche Kriterien sind hinsichtlich der Antragsprüfung besonders zu beachten und mit dem Antrag nachzuweisen?
    Bei Antragsprüfung werden mindestens die Handlungsfelder „Eigene Liegenschaften“, „Mobilität“, „IT-Infrastruktur“ und „Beschaffungswesen“ berücksichtigt. Von diesen Handlungsfeldern müssen zwei ein erhebliches Treibhausgas (THG)-Einsparpotenzial aufweisen.
    Die Komplexität der antragstellenden Organisationen wird dabei nach folgenden Kriterien geprüft:

    1) Eigene Liegenschaften: Die Liegenschaften verfügen über eine technische Mindestausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung) und ihre THG-Emissionen lassen sich beeinflussen. Die Liegenschaften sollten sich zudem für ein Energiemanagement eignen.

    2) Mobilität: Die unterschiedlichen Mobilitätsarten wie motorisierter Individualverkehr (MIV), Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) oder Pendel- und Dienstreiseverkehr der Beschäftigten und Nutzenden lassen sich beeinflussen. Zudem sollte es einen Fuhrpark mit mehreren Standorten und ein eigenes Fuhrparkmanagement beziehungsweise ein betriebliches Mobilitätsmanagement geben.

    3) IT-Infrastruktur: Es sollte eine umfassende IT-Infrastruktur vorhanden sein – das heißt, die Organisationseinheiten überwachen mindestens Server, Netzwerk, Kühlsysteme, zentrale Druckersysteme und Geräte für die unterbrechungsfreie Stromversorgung.

    4) Beschaffung: Es sollte eine umfassende Beschaffungsstruktur vorhanden sein – das heißt, Mitarbeitende verwalten mindestens die Materialbeschaffung (Arbeits- und Elektrogeräte, Verbrauchsmaterialien) und die Energiebeschaffung. Auch die Nahrungsmittelbeschaffung kann dazugehören.

    Wenn Sie keine Kommune sind und einen Antrag auf Erstellung eines Klimaschutzkonzepts einreichen wollen, fügen Sie bitte geeignete Unterlagen bei, anhand derer sich die Komplexität der Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen prüfen lässt.

    Auch Kommunen müssen sich an den Komplexitätskriterien messen lassen. In der Regel wird bei diesen von einer Förderfähigkeit ausgegangen. Bei sehr kleinen Kommunen behält sich die ZUG jedoch die Vorlage von geeigneten Nachweisen vor.

    Welche Handlungsbereiche umfasst ein Klimaschutzkonzept?
    Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche des Antragstellers. Adressiert werden die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten – sie variieren je nach Größe, Struktur und Lage der Kommune oder Organisation.
    Beispiele für Handlungsbereiche:

    • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
      • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung et cetera,
      • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
      • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
      • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden.
    • Für Stadtwerke mit Kohlekraftwerk, Müllheizkraftwerk und Fernwärmeversorgung:
      • eigene Liegenschaften, Infrastruktur und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
      • Nutzung von Potenzialen im Bereich der erneuerbaren Energien, Entwicklung von Exit-Strategien aus fossilen Energieträgern, Entwicklung von Szenarien für die Transformation des Energiesystems in der Gemeinde,
      • Zusammenarbeit mit der Gemeinde in der Wärme- und Energieplanung; Integration der Zielkonformität in die strategische Planung
      • sowie Beratung und Information der Kundschaft.
    • Für kirchliche Schulträger mit mehreren Schulen, Kitas, et cetera:
      • eigene Liegenschaften, Beschaffung et cetera,
      • Schulverpflegung, Photovoltaikanlagen auf Schuldächern
      • sowie Beratung und Information der Schüler und Schülerinnen.

    Bei welchen Aufgaben kann das Klimaschutzmanagement – mit Förderung über die Kommunalrichtlinie – externe Unterstützung erhalten?
    Externe Unterstützung ist in folgenden Punkten möglich:

    • Energie- und Treibhausgasbilanzierung, Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie bei der Maßnahmenbewertung,
    • Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung,
    • begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Endredaktion und anschauliche Aufbereitung des Klimaschutzkonzepts,
    • Maßnahmen zur Weiterbildung und zum Austausch mit anderen Klimaschutzmanagements,
    • professionelle Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen etwa für folgende Situationen:
      • Akteursbeteiligung,
      • Klimaschutzwissensmanagement,
      • Reflexion laufender Beteiligungs- und Transformationsprozesse,
      • Erarbeitung akteursspezifischer Strategien hinsichtlich Mobilisierung und Erwartungsmanagement,
      • Strategieentwicklung effizienter interkommunaler Vernetzung,
      • Mobilisierung von Verwaltung und Akteuren wie Bürgern oder Unternehmen für den kommunalen Klimaschutz
      • sowie Verstetigungsberatung:
        • um in der Verwaltung, die ressortübergreifende Rolle von Klimaschutzmanagements zu verdeutlichen und damit ihre Position zu stärken
        • sowie Empfehlung oder Erläuterung möglicher Strategien zur dauerhaften Verankerung des Themas Klimaschutz in der Organisation – auch für die politische beziehungsweise Verwaltungsspitze.

    Was wird unter dem Begriff „professionelle Prozessunterstützung“ verstanden?
    Um die Qualität der Prozesse zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune oder Institution zu erreichen, wird die professionelle Prozessunterstützung für Klimaschutzmanagements durch fachkundige externe Dienstleistende gefördert. Diese helfen Klimaschutzmanagements dabei, Prozesse rund um die Verstetigung des Klimaschutzes vor Ort zu festigen und künftig selbst zu bearbeiten – beispielsweise in den Bereichen Wissensmanagement, Vor- und Nachbereitung von Workshops oder ähnliches. Es wird dringend empfohlen, für das beantragte Klimaschutzmanagement Auftragsvergaben für einige Personentage zur Unterstützung bei Klimaschutzprozessen sowie für Beteiligung und Mitwirkung zu kalkulieren – sowohl bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts als auch bei der Maßnahmenumsetzung und Verstetigung des Klimaschutzes. Die Tage, an denen diese Unterstützung in Anspruch genommen werden soll, müssen im Antrag nicht spezifiziert werden. Auch die konkreten Auftragsinhalte können später in Abhängigkeit von der dann aktuellen Situation und dem Unterstützungsbedarf benannt und in Abstimmung mit der Projektträgerin auf Zuwendungsfähigkeit geprüft. Bei Bedarf kann ein solcher Auftrag auch zusammen mit dem zur Unterstützung bei der Konzepterstellung vergeben werden.

    Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?
    Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung von relevanten Akteuren– inner- und außerhalb der Verwaltung oder Organisation – in die Erstellung des Klimaschutzkonzepts. Werden das Leitbild und die später umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet beziehungsweise ausgewählt, kann das Klimaschutzkonzept auf diese Weise systematisch in der Kommune oder Organisation verankert werden. Zwischenergebnisse sollten öffentlich präsentiert und das weitere Vorgehen mit der Bevölkerung und anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutiert und abgestimmt werden. Das generiert Akzeptanz, identifiziert etwaige Hemmnisse und entwickelt Lösungen.

    Warum ist Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept so wichtig?
    Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist die Öffentlichkeit unabdingbar. Darüber hinaus soll sie darauf abzielen, die Bevölkerung für den Klimaschutz zu sensibilisieren und motivieren.

    Was ist bei der Förderung von integrierten Klimaschutzkonzepten für Landkreise zu beachten?
    Klimaschutzkonzepte für Landkreise sind nur für die eigenen Zuständigkeiten förderfähig. Diese Zuständigkeiten umfassen insbesondere:

    • eigene Infrastrukturen, vor allem Gebäude, Mobilitätsinfrastrukturen et cetera,
    • sowie Entwicklung und Umsetzung von ausgleichenden und fördernden Unterstützungsangeboten für die Gemeinden im Klimaschutz:
      • Schaffung übergeordneter Angebote für Gemeinden (Bündelung von Klimaschutzmaßnahmen)
      • sowie Übernahme von gezielten gemeindlichen Aufgaben in Form von Dienstleistungen für die eigenen Gemeinden.

    Ziel des Klimaschutzkonzepts für Landkreise ist es nicht, Energie- und Treibhausgasbilanzen einzelner Gemeinden zu erstellen, Potenzialanalysen auf Gemeindeebene zu entwickeln und Maßnahmen für Gemeinden zu erstellen. Vielmehr müssen immer die Handlungsmöglichkeiten des Landkreises im Vordergrund stehen.

    Welche alternativen Fördermöglichkeiten gibt es für Antragsteller, deren Organisation keine komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen aufweisen?
    Sie können sich stattdessen folgende Angebote fördern lassen:  

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes eine Stellenausschreibung veröffentlichen, wissen aber nicht genau, welche Anforderungen an die Qualifikation des Klimaschutzmanagements vom Fördergeber gestellt werden. Was müssen wir beachten?
    Bei der Erstellung und Umsetzung von Integrierten Klimaschutzkonzepten kommen allgemein die geförderten Klimaschutzmanagements (KSM) aus dem Bereich der Naturwissenschaften (Geographie, Biologie, Umweltschutz auch Stadtplanung oder ähnlich; auch Diplom-Ingenieurwesen). Es gibt auch KSM, die aus den Bereichen Philosophie und Rechtswissenschaften kommen (zum Beispiel  aus Religionsgemeinschaften).
    Die Anforderungen hängen davon ab, wo der Schwerpunkt in der Organisation gesetzt wird. Konkrete Vorgaben gibt es nur an die vorgesehene Eingruppierung, das heißt die Stelle sollte ein absolviertes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom oder ähnlich.) zugrunde legen und mindestens der Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) entsprechen. Aufgrund der geforderten Tätigkeiten empfehlen wir eine Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 10 oder 11 und die entsprechenden Voraussetzungen zu berücksichtigen.

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes Personal mit der TVöD Entgeltgruppe 8 einstellen. Können Personalausgaben für diese Entgeltgruppe gefördert werden?
    Die einzustellende Person sollte mindestens ein Hochschulstudium absolviert haben. Daraus ergibt sich dann mindestens die Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 9b. Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir, dass für eine Konzepterstellung mindestens die Eingruppierung nach TVöD Entgeltgruppe 10, besser Entgeltgruppe 11 erfolgen sollte, damit alle geforderten Aufgaben vollwertig erfüllt und die Förderziele erreicht werden können. 

    Wir möchten für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes internes Personal einsetzen. Die mitarbeitende Person ist in unserer Verwaltung verbeamtet beschäftigt. Können wir trotzdem eine Förderung beantragen?
    Eine Förderung ist in dieser Situation nicht möglich. Es werden nur zusätzlich entstehende Personalausgaben für eine auf den Bewilligungszeitraum befristete Personalstelle gefördert.

    Ist es möglich, im Rahmen der Projektförderung eine 100-Prozent-Projektstelle auf zwei Personen aufzuteilen?
    Ja, das ist möglich. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall beide geförderten Personalstelleninhabenden in der Lage sein müssen, die Aufgaben vollwertig zu erfüllen. Es ist ausgeschlossen, dass in diesem Fall eine Person administrative Verwaltungsaufgaben übernimmt, während die andere Person die Konzepterstellung oder beim Förderschwerpunkt 4.1.8 b) die begleitende Umsetzung von Maßnahmen koordiniert.

     

  • Links & Downloads
    Vorlage Maßnahmenblatt

    pdf | 22.16 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

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    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH