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Innovative Projekte & Modellprojekte

Sie wollen einen völlig neuen Ansatz im Klimaschutz erproben? Sie haben ein Projekt, dessen Ansatz auf Bundesebene verbreitet werden sollte? Das durch große Treibhausgaseinsparungen zur Nachahmung anregt? Dann sind die Förderaufrufe „Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“, „Innovative Klimaschutzprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ für Sie genau das Richtige!

 

  • Innovative Klimaschutzprojekte

    Ziel des Förderaufrufs ist es, innovative Ansätze zu entwickeln und pilothaft zu erproben. Ansätze, die bereits Erfolg gezeigt haben, sollen außerdem verbreitet und verankert werden.

    Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

    Gefördert werden bis zu 90 Prozent der projektbezogenen Ausgaben / Kosten.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Investive, Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

    Der Förderaufruf soll wegweisende Investitionen im kommunalen Klimaschutz ermöglichen. Durch deren bundesweite Sichtbarkeit regen diese zur Nachahmung im gesamten Bundesgebiet an. Gefördert werden Maßnahmen, deren Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.

    Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben (100 Prozent bei finanzschwachen Kommunen). Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.

    Die Einreichungsfristen sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils vom 01. März bis zum 30. April sowie vom 01. September bis zum 31. Oktober.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Klimaschutz durch Radverkehr

    Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter

    • zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes,
    • zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie
    • zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen

    mit 75 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

    Projektskizzen können im Zeitraum vom

    01. März bis 30. April sowie vom 01. September bis 31. Oktober 2022, 2023 und 2024 eingereicht werden.

Noch nicht das Richtige dabei? Lassen Sie sich beraten!

Orientierung & Förderberatung

  • Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
  • Info-Veranstaltungen und Beratungen vor Ort
  • Starterseminare für Zuwendungsempfänger*innen

 

Mehr erfahren
Ihr Ansprechpartner
Agentur für kommunalen Klimaschutz