Innovative Klimaschutzprojekte
Dieser Förderaufruf wird gerade novelliert. Genauere Informationen folgen demnächst.
05. Dez. 2019 bis 31. Dez. 2021
01. Jan. 2021 bis 31. Mär. 2021
01. Jul. 2021 bis 30. Sep. 2021
Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen.Innerhalb des Moduls 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.
Durch Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt sowie verstetigt werden.
Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.
Projektideen müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung ausweisen. Auf direktem oder indirektem Weg müssen Treibhausgasemissionen eingespart und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden. Im Downloadbereich finden Sie eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der THG-Einsparungen. Wir bitten Sie diese Arbeitshilfe bei der Beschreibung der THG-Einsparungen durch Ihr Vorhaben zu verwenden.
Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
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Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Die Auswahl zur Förderung erfolgt für alle drei Module in einem wettbewerblichen, zweistufigen Verfahren. Als zentrale Bewertungskriterien für die Skizzen werden bei Modul 1 der Innovationsgrad, das Treibhausgasminderungspotenzial des Ansatzes und die Umsetzungsorientierung sowie bei Modul 2 der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Maßnahmenumsetzung. In Modul 3 sind das nachgewiesene Treibhausminderungspotential, das Verstetigungspotenzial sowie die Existenz etablierter, regionaler Organsiationsstrukturen mit entsprechenden Netzwerkaktivitäten relevante Bewertungskriterien. Darüber hinaus stellen bei allen Modulen das Eigeninteresse der Antragsteller an der Projektumsetzung sowie die Höhe der eingebrachten Eigenmittel ein wesentliches Auswahlkriterium dar. Für eine Förderung in Modul 3 ist eine vorherige Förderung im Rahmen der ersten beiden Module keine Voraussetzung.
Wichtige Informationen zum Thema Beihilfe finden Sie unter 6.1 des Förderaufrufs sowie in der Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2016.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
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Das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist grundsätzlich zweistufig. In Abständen werden an dieser Stelle Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden. Hierfür können Sie die unter „Downloads“ bereitgestellte Datei verwenden.
Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der im Förderaufruf dargestellten Bewertungskriterien und im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen. Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch
- spezifische Fachfragen zum Förderaufruf sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihres geplanten Projekts
- allgemeine Fragen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen
- die Anforderungen an eine Projektskizze
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen
- Fristen und allgemeine Nachfragen zum Antragsprozess
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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