investive Kommunale Klimaschutz- Modellprojekte
Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an.
01. Sept. 2021 bis 30. Juni 2024
01. März 2021 bis 30. Apr. 2021
01. März 2022 bis 30. Apr. 2022
01. Sept. 2022 bis 31. Okt. 2022
01. März 2023 bis 30. Apr. 2023
01. Sept. 2023 bis 31. Okt. 2023
01. März 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
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Was wird gefördert?
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern
- Abfallentsorgung;
- Abwasserbeseitigung;
- Energie- und Ressourceneffizienz;
- Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
- Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
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Wie wird gefördert?
Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Antragstellung.
Höhe der Zuwendung
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung.
Die Antragsteller verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Mindestanforderungen, wie im Förderaufruf dargelegt, sind hierbei zu berücksichtigen.
Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Nachweislich finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten.
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In den einzelnen Teilvorhaben eines Verbundprojektes müssen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zum Förderaufruf sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihres geplanten Projekts
- allgemeine Fragen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen
- die Anforderungen an eine Projektskizze
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen
- Fristen und allgemeine Nachfragen zum Antragsprozess
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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