Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Modernisieren Sie die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Ihrer Kommune, um Energie zu sparen und das Klima zu schützen! Nutzen Sie dafür die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
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Senken Sie Ihre Betriebskosten und Treibhausgasemissionen durch gezielte Maßnahmen in der Trinkwasserversorgung. Gefördert werden
- der Einsatz energieeffizienter Aggregate (Einzelkomponenten) und
- die systemische Optimierung.
Die Kommunalrichtlinie unterstützt die Umsetzung finanziell mit 30 Prozent (45 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Optimieren Sie die Abwasserbewirtschaftung in Ihrer Kommune mit Unterstützung durch die NKI. Über die Kommunalrichtlinie bezuschusst werden:
- Klärschlammverwertung im Verbund
- Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung
- Einsatz effizienter Querschnittstechnologien
- Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
- Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
- Anwendung innovativer Verfahrenstechnik
- Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung
- Erhöhung der Faulgasmenge
In einigen Fällen können auch Maßnahmen an neuen Standorten gefördert werden.
Die Maßnahmen für eine klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung werden mit 30 Prozent (45 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Modernisieren Sie die Beckenwasserpumpen im Schwimmbad oder anderen Wasserbecken in Ihrer Kommune, um Betriebskosten und klimaschädliche Emissionen einzusparen.
Über die Kommunalrichtlinie ist für die Sanierung von Beckenwasserpumpen eine Förderquote von 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) möglich.
Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Schaffen Sie eine Entscheidungsgrundlage für Ihre Investitionen. Mit einer Machbarkeitsstudie können Sie Treibhausgasminderungspotenziale ausloten, Klimaschutzvorhaben systematisch planen und sie effizienter umsetzen.
Die Kommunalrichtlinie bezuschusst die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch externe Dienstleister mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag und Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Entwickeln Sie mit externer Unterstützung wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen, die sich schnell umsetzen lassen. Ziel einer Beratung kann auch die Erstellung einer Treibhausgasbilanz und Treibhausgaspotenzialanalyse sein.
Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Tauschen Sie sich in kommunalen Netzwerken mit anderen Kommunen gezielt zu Fragestellungen aus, identifizieren Sie gemeinsam Handlungsoptionen und schaffen Sie Synergien.
Über die Kommunalrichtlinie wird der Betrieb kommunaler Netzwerke zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) bezuschusst.
Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Abschnitt 5.1 der Kommunalrichtlinie.