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Kommunalrichtlinie

Machen Sie Ihre Kommune lebenswerter – mit Klimaschutz, der sich lohnt

Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren – und damit die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Indem sie Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Modernisierungen umsetzen, können sie an vielen Stellen Betriebskosten einsparen. 

Von der Sanierung von Trinkwasseranlagen zur Steigerung der Energieeffizienz bis zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten: Mit Förderung der Kommunalrichtlinie können Sie viele verschiedene Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.
© apiguide - shutterstock.com
Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Nov. 2024 bis 31. Dez. 2027

Einreichungsfristen

01. Febr. 2025 bis 31. Dez. 2027

Kommunalrichtlinie: Verbesserter Antragsprozess

Neuanträge werden – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb von fünf Monaten bewilligt, wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind. Zudem erhalten Antragsteller eine vertiefte individuelle Beratung und feste Ansprechpersonen während des gesamten Antragsprozesses.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalrichtlinie

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?

  • Persönliche Beratung zu den NKI- und anderen Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz
  • Infoveranstaltungen und Beratungen bei Ihnen vor Ort
  • Starterseminare für Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
Mehr zur Agentur für kommunalen Klimaschutz
Ihr Ansprechpartner
Agentur für kommunalen Klimaschutz

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Persönliche Beratung

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Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH