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Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen zur klimafreundlichen Klärschlammtrocknung. Entscheidend für eine Förderung ist der Einsatz erneuerbarer Energien: Dazu zählen etwa die Nutzung von solarer Strahlung sowie der Einsatz von Biomasse oder Klärgas durch Blockheizkraftwerke, um die benötigte Wärme zur Verfügung zu stellen.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • hydraulische Leitungen für den Transport der Wärme von vorhandenen
      Wärmeerzeugern hin zur Trocknungsanlage ,
    • Leichtbaugebäude, um die direkte solare Strahlung nutzen zu können
    • sowie Anlagen zur Verarbeitung des Schlamms – beispielsweise für die Verteilung oder Mischung)

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Wenn Sie Ihre Schlammtrocknung auf erneuerbare Energien umstellen, müssen Sie weniger fossile Energien einsetzen – und schonen damit das Klima.

    Und so geht’s: 

    • Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
    • Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31.12.2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
    • sowie öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 und 5.2 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • ein easy-Online-Antrag 4.2.7 d Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien.

    Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Muss eine Potentialstudie/Machbarkeitsstudie zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
    Nein. Für die Förderung von investiven Maßnahmen für den Förderbereich 4.2.7 d Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien müssen die Fördervoraussetzungen durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als 2 Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischem Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.

    Muss die Kläranlage bereits über eine Schlammtrocknung verfügen?
    Ja. Die Kläranlage muss bereits über eine Schlammtrocknung verfügen, die mit fossilen Energieträgern betrieben wird.

    Ist der Bau einer Pyrolyse-Anlage förderfähig?
    Die Pyrolyse ist ein energetisch sehr aufwändiger Prozess, der nicht unter die Anlagen zur Verarbeitung des Schlamms (z.B. Verteilung, Mischung) fällt. Förderfähig wäre es nur dann, wenn die Anlage schon besteht und mit Erdgas betrieben wird, dann aber komplett (von Trocknung bis Pyrolyse) auf Biogas umgestellt wird. In diesem Fall ist aber auch nur die Umstellung auf Biogas sowie die hydraulischen Leitungen zum Transport der Wärme zur Trocknungsanlage und nicht die Pyrolyse-Anlage selbst förderfähig.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung Trockung mit EE

    xlsx | 150.47 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB