Direkt zum Inhalt

Wartungsmodus - einzelne Funktionen der Webseite sind vorübergehend nicht verfügbar.

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

Klimaschutzkonzepte & Personal

Sichern Sie sich tatkräftige Unterstützung durch qualifiziertes Personal, das Klimaschutzpotenziale vor Ort identifiziert, mit geeigneten Konzepten angeht und bei der Umsetzung alle relevanten Akteure einbezieht. So werden klimafreundliche Modernisierungen strategisch vorangetrieben. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie dabei für:

  • Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept

    Über die Kommunalrichtlinie wird das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes sowie die Schaffung einer Stelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre mit 70 Prozent  (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    In die Förderung fallen:

    • Sach- und Personalausgaben
    • Vergütung externer Dienstleistungen
    • Ausgaben für Dienstreisen
    • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
    • Ausgaben für Akteursbeteiligung

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept über maximal drei Jahre mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    In die Förderung fallen:

    • Sach- und Personalausgaben
    • Vergütung externer Dienstleistungen
    • Ausgaben für Dienstreisen
    • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
    • Ausgaben für Akteursbeteiligung

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts

    Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem Antragstellende Klimaschutzstrategien und -maßnahmen aktualisieren, konkretisieren und ambitionierter gestalten. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Die Förderquoten liegen bei 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).

    Förderfähig ist:

    • der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Konzepterstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung sowie
    • begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der KommunalrichtlinieDie Beantragung von Vorreiterkonzepten ist einmalig bis zum 31.12.2024 möglich.

  • Erstellung von Fokuskonzepten

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:

    • Mobilität
    • Abfallwirtschaft

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Einsatz eines Umsetzungsmanagements

    Über die Kommunalrichtlinie wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus einem Fokuskonzept mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert. Zudem können Zuwendungsempfangende, die aktuell ein Klimaschutzmanagementerstvorhaben zur Umsetzung eines durch externe Dienstleister erstelltes integriertes Klimaschutzkonzept umsetzen, ebenfalls eine Förderung für ein zweijähriges Umsetzungsvorhaben erhalten.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Klimaschutzkoordination

    Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im  intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten  Ebene übernehmen (z. B. Landkreise, Regionalverbände, Erzdiözesen, Landeskirchen, Sportbünde, regionale Wohlfahrtsverbände) mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).

    Antragsberechtigt sind insbesondere Landkreise, Sportbünde und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Energiemanagement

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements durch eine zusätzliche Personalstelle und/oder die Beauftragung von externen Dienstleistern mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.