Klimaschutzkonzepte & Personal
Sichern Sie sich tatkräftige Unterstützung durch qualifiziertes Personal, das Klimaschutzpotenziale vor Ort identifiziert, mit geeigneten Konzepten angeht und bei der Umsetzung alle relevanten Akteure einbezieht. So werden klimafreundliche Modernisierungen strategisch vorangetrieben. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie dabei für:
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Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept
Über die Kommunalrichtlinie wird das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes sowie die Schaffung einer Stelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
In die Förderung fallen:
- Sach- und Personalausgaben
- Vergütung externer Dienstleistungen
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Akteursbeteiligung
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept
Über die Kommunalrichtlinie wird die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept über maximal drei Jahre mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
In die Förderung fallen:
- Sach- und Personalausgaben
- Vergütung externer Dienstleistungen
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Akteursbeteiligung
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Ausgewählte Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
Über die Kommunalrichtlinie werden ausgewählte Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, die einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten, mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem Antragstellende Klimaschutzstrategien und -maßnahmen aktualisieren, konkretisieren und ambitionierter gestalten. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Die Förderquoten liegen bei 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Förderfähig ist:
- der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Konzepterstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung sowie
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie. Die Beantragung von Vorreiterkonzepten ist einmalig bis zum 31.12.2024 möglich.
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Erstellung von Fokuskonzepten
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:
- Mobilität
- Abfallwirtschaft
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Einsatz eines Umsetzungsmanagements
Über die Kommunalrichtlinie wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus einem Fokuskonzept mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert. Zudem können Zuwendungsempfangende, die aktuell ein Klimaschutzmanagementerstvorhaben zur Umsetzung eines durch externe Dienstleister erstelltes integriertes Klimaschutzkonzept umsetzen, ebenfalls eine Förderung für ein zweijähriges Umsetzungsvorhaben erhalten.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Klimaschutzkoordination
Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen (z. B. Landkreise, Regionalverbände, Erzdiözesen, Landeskirchen, Sportbünde, regionale Wohlfahrtsverbände) mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Landkreise, Sportbünde und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Energiemanagement
Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements durch eine zusätzliche Personalstelle und/oder die Beauftragung von externen Dienstleistern mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Kommunale Wärmeplanung
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister bis 31.12.2023 mit 90 Prozent (100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren). Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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