Klimaschutzkonzepte und Personal
Verankern Sie Klimaschutz durch eine eigene Fachkraft vor Ort oder holen Sie sich die professionelle Unterstützung externer Dienstleister an Bord. Nutzen Sie dafür die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
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Legen Sie mit einem Klimaschutzkonzept den Grundstein für Ihre Klimaschutzerfolge.
Über die Kommunalrichtlinie können Sie die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die Einrichtung einer Personalstelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) fördern lassen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Setzen Sie Ihr Klimaschutzkonzept in die Praxis um. Über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren wird eine Personalstelle im Klimaschutzmanagement mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Vertiefen Sie Ihre Klimaschutzarbeit mit einem Fokuskonzept, das gezielt eines der zentralen Handlungsfelder Mobilität oder Abfallwirtschaft in den Blick nimmt. Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister finanziell mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) unterstützt.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Setzen Sie Ihr Fokuskonzept Schritt für Schritt um. Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz eines Klimaschutzmanagements zur Umsetzung einzelner Maßnahmen aus einem Fokuskonzept mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) bezuschusst.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Führen Sie Ihr integriertes Klimaschutzkonzept konsequent weiter: Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz eines Klimaschutzmanagements zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzepts, das an ein Erstvorhaben im Klimaschutzmanagement anschließt, mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.
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Bündeln Sie Klimaschutzaktivitäten im Landkreis und schaffen Sie Synergien zwischen Ihren kreisangehörigen Kommunen: Die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination auf Landkreisebene dient als Bindeglied zwischen Landkreis und Kommunen, unterstützt bei der Planung, Beratung und Umsetzung von Maßnahmen und stärkt den Klimaschutz vor Ort. Über die Kommunalrichtlinie wird eine solche neue Stelle mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Landkreise) gefördert.
Für den Förderschwerpunkt Klimaschutzkoordination sind ausschließlich Landkreise antragsberechtigt.