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Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestellte Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
    • externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung im Umfang von bis zu fünfzehn Tagen, das heißt rund fünf Tagen pro Jahr,
    • Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • Materialien, auch für externe Dienstleister, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen
    • Sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mithilfe eines Klimaschutzmanagers oder einer Klimaschutzmanagerin kann Ihre Kommune oder Organisation das Potenzial eines bereits bestehenden Klimaschutzkonzepts voll ausschöpfen und konkrete Maßnahmen umsetzen. So sparen Sie nicht nur Treibhausgasemissionen ein, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen.
    • Der Klimaschutzmanager oder die Klimaschutzmanagerin hilft Ihnen dabei, den Klimaschutz auf allen Ebenen weiter zu verstetigen. So erzielen Sie nachhaltige Erfolge.

    Und so geht’s:

    • Um einen Förderantrag zu stellen, muss ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, dass das Klimaschutzkonzept umgesetzt und ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden soll.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
    • sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Voraussetzungen muss das Klimaschutzkonzept erfüllen?
    Das Konzept darf nicht älter als 36 Monate sein und muss die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen, die unter Nummer 4.1.8 a) der Kommunalrichtlinie gelistet werden. Außerdem dürfen Sie das Klimaschutzkonzept noch nicht umgesetzt haben. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden darf das Konzept noch nicht vom Landkreis umgesetzt worden sein.

    Welche integrierten Klimaschutzkonzepte können mit einem Anschlussvorhaben umgesetzt werden?
    Das integrierte Klimaschutzkonzept darf nicht älter als 36 Monate sein, das gilt zum Beispiel für integrierte Klimaschutzkonzepte, die

    • ohne Förderung erstellt oder auf Kosten der Kommune oder Organisation aktualisiert wurden,
    • im Rahmen eines Vorreiterkonzepts mit einer Förderung erstellt beziehungsweise aktualisiert wurden, sofern noch kein Anschlussvorhaben beim Antragstellenden gefördert wurde.

    Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
    Sofern es sich um ein Anschlussvorhaben für ein gefördertes Erstvorhaben handelt, müssen Sie den Antrag spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens stellen. Zudem muss Ihnen ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, das Klimaschutzkonzept umzusetzen und ein Klimaschutz-Controlling aufzubauen.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes eine Stellenausschreibung veröffentlichen, wissen aber nicht genau, welche Anforderungen an die Qualifikation der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers vom Fördergeber erwartet werden. Was müssen wir beachten?
    Bei der Erstellung und Umsetzung von Integrierten Klimaschutzkonzepten kommen allgemein die geförderten Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen (KSM) aus den Bereich der Naturwissenschaften (Geographie, Biologie, Umweltschutz auch Stadtplanung o.ä.). Es gibt auch KSM die aus den Bereichen Philosophie und Rechtswissenschaften kommen (z.B. Antragstellergruppen der Religionsgemeinschaften).
    Die Anforderungen hängen davon ab, wo der Schwerpunkt in der Organisation gesetzt wird. Konkrete Vorgaben gibt es nur an die vorgesehene Eingruppierung, d.h. die Stelle sollte ein absolviertes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom ö.ä..) zugrunde legen und mindestens in der TVöD Entgeltgruppe 9b eingeordnet werden können. Auf Grund der geforderten Tätigkeiten empfehlen wir eine Eingruppierung  in die TVöD Entgeltgruppe 10 oder 11 und die entsprechenden Voraussetzungen zu berücksichtigen.

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes Personal mit der TVöD Entgeltgruppe 8 einstellen. Können Personalausgaben für diese Entgeltgruppe gefördert werden?
    Die einzustellende Person sollte mindestens ein Hochschulstudium absolviert haben. Daraus ergibt sich dann mindestens die Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 9b. Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir, dass für eine Konzepterstellung mindestens die Eingruppierung nach TVöD Entgeltgruppe 10 besser Entgeltgruppe 11 erfolgen sollte, damit alle geforderten Aufgaben vollwertig erfüllt und die Förderziele erreicht werden können. 

    Warum lässt sich im Berechnungsformular als Gehaltsstufe nicht 3 einstellen? Unser Klimaschutzmanager oder Klimaschutzmanagerin hat nach einem Jahr in der Anschlussförderung bereits 3 Jahre Berufserfahrung.
    Wenn ein Anschlussvorhaben beantragt wird und zuvor auch ein Erstvorhaben gefördert wurde und dieselbe Klimaschutzmanagerin oder derselbe Klimaschutzmanager im Anschlussvorhaben wieder tätig wird, handelt es sich um sogenanntes "bekanntes Personal". Dann ist eine Förderung der tatsächlichen Erfahrungsstufe z.B. 3 möglich. Im Berechnungsformular ist darauf zu achten, dass dieses Feld im Tabellenblatt "Personal" bestätigt bzw. aktiviert ist. Wenn die Projektstelle im Anschlussvorhaben neu ausgeschrieben werden muss, werden natürlich nur Personalausgaben bis zur Gehaltsstufe 2 gefördert, sogenanntes "nicht bekanntes Personal" bzw. "N.N.-Personal".

    Was passiert, wenn man z.B. eine 100% Personalstelle beantragt und bewilligt bekommt, sich diese aber nicht besetzen lässt, sondern z.B. nur eine 50% Personalstelle?
    Das sollte auf jeden Fall vor Bewilligung individuell geklärt werden. Falls es tatsächlich so kommen sollte (und eine Stelle verspätet besetzt wird) besteht die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung des Bewilligungszeitraums. Das genaue Vorgehen ist im Einzelfall abzustimmen und lässt sich nicht pauschal beantworten.

    Ist es möglich im Rahmen der Projektförderung eine 100% Projektstelle auf 2 Personen aufzuteilen?
    Ja, das ist möglich. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall beide geförderten Personalstelleninhaber oder Personalstelleninhaberinnen in der Lage sein müssen, die Aufgaben vollwertig zu erfüllen. Es ist ausgeschlossen, dass in diesem Fall eine Person administrative Verwaltungsaufgaben übernimmt, während die andere Person die Konzepterstellung bzw. beim Förderschwerpunkt 4.1.8 b) die begleitende Umsetzung von Maßnahmen koordiniert.

    Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen in der Umsetzungsphase?
    Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen steuern von Beginn an die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen und begleiten diese. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung koordinieren sie alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-)externen Akteuren sowie mit weiteren Dienstleistern. Sie stärken den Aufbau und die Vernetzung wichtiger regionaler Akteure und informieren (verwaltungs-)intern als auch extern über die Umsetzung des Konzepts.
    Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen helfen Ihnen dabei, den Klimaschutz vor Ort auf allen Ebenen weiter zu verstetigen.

    Was wird unter dem Begriff „professionelle Prozessunterstützung“ verstanden?
    Um die Qualität der Prozesse zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune oder Institution zu erreichen, wird die professionelle Prozessunterstützung für Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Diese helfen Klimaschutzmanagern und Klimaschutzmanagerinnen dabei, Prozesse rund um die Verstetigung des Klimaschutzes vor Ort zu festigen und künftig selbst zu bearbeiten – beispielsweise in den Bereichen Wissensmanagement, Vor- und Nachbereitung von Workshops oder ähnliches. Es wird dringend empfohlen, für das beantragte Klimaschutzmanagement Auftragsvergaben für einige Personentage zur Unterstützung bei Klimaschutzprozessen sowie für Beteiligung und Mitwirkung zu kalkulieren – sowohl bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts als auch bei der Maßnahmenumsetzung und Verstetigung des Klimaschutzes. Die Tage, an denen diese Unterstützung in Anspruch genommen werden soll, müssen im Antrag nicht spezifiziert werden. Auch die konkreten Auftragsinhalte können später in Abhängigkeit von der dann aktuellen Situation und dem Unterstützungsbedarf benannt und in Abstimmung mit dem Projektträger auf Zuwendungsfähigkeit geprüft. Bei Bedarf kann ein solcher Auftrag auch zusammen mit dem zur Unterstützung bei der Konzepterstellung vergeben werden.

    Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?
    Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure – inner- und außerhalb der Verwaltung oder Organisation – in die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Werden die umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren initiiert und durch diese begleitet, kann die Arbeit des Klimaschutzmanagements breite Akzeptanz in der Kommune erwarten. Zwischenergebnisse sollten öffentlich präsentiert und das weitere Vorgehen mit den Bürgern und anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutiert und abgestimmt werden. Das generiert Akzeptanz, identifiziert etwaige Hemmnisse und entwickelt Lösungen.

    Warum ist Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept so wichtig?
    Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist die Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Darüber hinaus soll sie darauf abzielen, die Bürger für den Klimaschutz zu sensibilisieren und motivieren. 

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    4.1.8 b) + 4.1.10b) und c) Vorhabenbeschreibung KSM Umsetzung

    xlsx | 617.48 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB