Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes im Anschluss an ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement, das gemäß der Übergangsregelung der im Rahmen der vor der aktuellen Richtlinienfassung gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird,
    • externe Dienstleistungen für
      • professionelle Prozessunterstützung,
      • Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung,
    • Material zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit,
    • die Organisation und Durchführung der Beteiligung der Akteur*innen
    • und Dienstreisen zu Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mit dem Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte können Sie die Umsetzung Ihres Klimaschutzkonzeptes für weitere zwei Jahre fortsetzen, um auf die maximale Förderdauer von fünf Jahren zu kommen.
    • Ein Umsetzungsmanagement hilft dabei, Strukturen und Aktivitäten zum Klimaschutz in Ihrer Kommune zu verankern und langfristig zu verstetigen.
  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der im Rahmen der vor der aktuellen Richtlinienfassung gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.10 c) Einsatz eines Umsetzungsmanagements für Integrierte Klimaschutzkonzepte.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex  festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Wann muss der Antrag für das Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte spätestens eingereicht werden?
    Der Antrag für das Umsetzungsmanagement muss spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens Klimaschutzmanagement beim
    Projektträger eingereicht werden.

    Wann ist die professionelle Prozessunterstützung sinnvoll?
    Im Rahmen der Prozessunterstützung können externe Dienstleistungen beantragt werden. Diese sollen helfen, bestimmte Prozesse und Aufgaben, die der Umsetzung des Konzeptes beziehungsweise der Verstetigung des Klimaschutzes dienen, etwa die Konzeption und Moderationen von Veranstaltungen, die Ansprache und Mobilisierung von Akteur*innen, Aufbau und Betreuung von Netzwerken, zu festigen und die Klimaschutzmanager*innen befähigen, diese und ähnliche Aufgaben künftig eigenständig bearbeiten zu können („Hilfe zur Selbsthilfe“). 

    Was ist unter „Akteursbeteiligung“ zu verstehen?
    „Akteursbeteiligung“ bezeichnet die Einbindung relevanter Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung im Umsetzungsprozess des Klimaschutzkonzeptes.

    Wozu dient die Öffentlichkeitsarbeit?
    Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und die angestoßenen Klimaschutzaktivitäten in der Kommune beziehungsweise Organisation zu informieren. Das kann zum Beispiel über Flyer, Anzeigen in Medien oder Informationen auf Webseiten erfolgen.

    Aktuell wird bei uns ein Erstvorhaben zur begleitenden Umsetzung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes gefördert. Das Vorhaben wurde unter der früheren Kommunalrichtlinie im Rahmen der so genannten "Übergangsregelung" bewilligt. Können wir jetzt ein Anschlussvorhaben beantragen?
    Ja, ein Anschlussförderung ist möglich. In dem hier genannten Fall wird ein Förderantrag nach 4.1.10 c) eingereicht. Der Bewilligungszeitraum zur begleitenden Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes im Anschlussvorhabens beträgt 24 Monate.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    4.1.8 b) + 4.1.10b) und c) Vorhabenbeschreibung KSM Umsetzung

    xlsx | 617.48 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB