Technik
Senken Sie Ihre Energiekosten durch effiziente Anlagen- und IT-Technik sowie neue Elektrogeräte oder ein umfassendes Verbrauchsmonitoring. Folgende Gegenstände sind förderfähig:
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Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Austausch von Elektrogeräten
Über die Kommunalrichtlinie wird der Austausch ineffizienter Elektrogeräte gegen Elektrogeräte der höchsten am Markt erhältlichen Effizienzklasse mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus den Braunkohlerevieren) gefördert
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Hochschulen und öffentlich-rechtliche sowie gemeinnützige Träger des Sozialwesens. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Warmwasserbereitung
Über die Kommunalrichtlinie wird der Rückbau ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungssysteme mit hohen Verlusten kombiniert mit dem Einsatz dezentraler Warmwasserbereiter an einigen wenigen Verbrauchsschwerpunkten sowie die Sanierung und Anpassung ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen an den tatsächlichen Warmwasserbedarf mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Kitas, Schulen und Sportvereine. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Beckenwasserpumpen in Schwimmbädern
Über die Kommunalrichtlinie wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser in Schwimmbädern mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie kommunale Unternehmen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Rechenzentren
Über die Kommunalrichtlinie werden Optimierungsmaßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Energiemanagement
Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements durch eine zusätzliche Personalstelle und/oder die Beauftragung von externen Dienstleister*innen mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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