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E-Lastenfahrrad-Richtlinie gültig bis einschließlich 29. Februar 2024

Der Antrieb zum Umstieg

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Das Bild zeigt ein E-Lastenrad
© David Fuentes - stock.adobe.com
Programminformationen
Programmlaufzeit

01. März 2021 bis 29. Febr. 2024

Einreichungsfristen

01. März 2021 bis 29. Febr. 2024

Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor und in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dabei bestehen in städtischen Gebieten besondere Potenziale. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen können die Lebensqualität vor Ort maßgeblich verbessern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert daher die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

  • Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
  • Spezialisierung auf Energieffizienz für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen
Ihr Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Links & Downloads
E-Lastenfahrrad Richtlinie

pdf | 203.39 KB

Hinweise zur Verwendung des NKI-Förderlogos an E-Lastenfahrrädern (passwortgeschützt)

pdf | 252.11 KB