Klimaschutzpersonal & - konzepte
Sichern Sie sich erfahrenes Personal, das Klimaschutzpotentiale entdeckt und ausschöpft oder holen Sie sich Unterstützung bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes. Dieses bezieht alle relevanten Akteur*innen der Region ein und treibt so klimafreundliche Modernisierungen voran.
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Über die Kommunalrichtlinie wird das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes sowie die Schaffung einer Stelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre mit 65 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
In die Förderung fallen:
- Sach- und Personalausgaben
- Vergütung externer Dienstleistungen
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Stiftungen.
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Über die Kommunalrichtlinie wird die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept über maximal drei Jahre mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
In die Förderung fallen:
- Sach- und Personalausgaben
- Vergütung externer Dienstleistungen
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Stiftungen.
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Über die Kommunalrichtlinie werden ausgewählte Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, die eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 50 Prozent bewirken mit 50 Prozent gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Stiftungen.