Abfallentsorgung
Machen Sie die Abfallwirtschaft in Ihrer Kommune klimafreundlich und tragen Sie damit dazu bei, Treibhausgasemissionen zu senken! Nutzen Sie dafür die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
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Erleichtern Sie Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerben die richtige Entsorgung von Grünabfällen durch zusätzliche Sammelpunkte. Die gesammelten Abfälle werden anschließend kompostiert und können weiterverwendet werden.
Über die Kommunalrichtlinie können Sie für den Aufbau eines Systems von dezentralen Übergabepunkten für Garten- und Grünabfälle eine Förderung von 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) erhalten.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Bioabfallvergärungsanlagen erzeugen Biogas, das fossile Energieträger ersetzen und so die Treibhausgasemissionen Ihrer Kommune senken kann.
Die Kommunalrichtlinie fördert den Neubau emissionsarmer Vergärungsanlagen und die Erweiterung von Kompostierungsanlagen um eine Vergärungsstufe mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Optimieren Sie vor Ort die Erfassung und Nutzung von Deponiegasen, um Treibhausgasemissionen und Energiekosten zu senken.
Profitieren Sie über die Kommunalrichtlinie von Fördermitteln für den Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien in Höhe von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Sorgen Sie durch eine aerobe in situ-Stabilisierung dafür, dass die Treibhausgasemissionen auf der Deponie in Ihrer Kommune schneller sinken. Damit reduzieren Sie die Kosten und Dauer notwendiger Nachsorgemaßnahmen.
Gefördert wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Schaffen Sie eine Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Anlagen und Infrastruktur. Mit einer Machbarkeitsstudie können Sie Treibhausgasminderungspotenziale ausloten, Klimaschutzmaßnahmen systematisch planen und sie effizienter umsetzen.
Die Kommunalrichtlinie bezuschusst Machbarkeitsstudien im Bereich Abwasserwirtschaft und Siedlungsabfall mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Die Förderung richtet sich an Akteure gemäß Nummer 5 der Kommunalrichtlinie, die die Treibhausgasemissionen in ihren Anlagen und bei ihren Infrastrukturprojekten deutlich reduzieren wollen.
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Identifizieren Sie technische und wirtschaftliche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in der Abfallwirtschaft.
Über die Kommunalrichtlinie können Sie Fördergelder für die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister erhalten. Die Förderquote beträgt 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Werden Sie gemeinsam aktiv: Kommunale Netzwerke ermöglichen Ihnen, Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungstausch untereinander zu intensivieren. So schaffen Sie Synergien über Kommunengrenzen hinweg.
Über die Kommunalrichtlinie wird der Betrieb kommunaler Netzwerke zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) bezuschusst.
Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Abschnitt 5.1 der Kommunalrichtlinie.