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Logistik und Mobilität

Gestalten Sie Ihr Umfeld fahrradfreundlich und setzen Sie auf klimaschonende Logistik und Mobilität. Nutzen Sie die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), um eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen.

Vom Bau sicherer Radwege und Radabstellanlagen bis zur Errichtung von Mobilitätsstationen und Nutzung von E-Lastenrädern – die NKI unterstützt Sie finanziell bei vielen verschiedenen Maßnahmen. Erfahren Sie mehr zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.

  • Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur

    Schaffen Sie neue Radwege, Fahrradschnellwege oder sichere Knotenpunkte für Radfahrende. Die Kommunalrichtlinie fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für den fließenden Radverkehr mit 50 Prozent. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten eine 65-Prozent-Förderung. 

    Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie auf der Seite zur Kommunalrichtlinie unter dem Abschnitt "Wer kann Fördergelder beantragen".

  • Fahrradabstellanlagen und –parkhäuser

    Erleichtern Sie den Umstieg auf das Fahrrad, indem Sie sichere Fahrradabstellanlagen und -parkhäuser installieren. Auch Überdachung und Beleuchtung können gefördert werden. Die Kommunalrichtlinie bietet Zuschüsse von 50 Prozent – für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 65 Prozent.

    Für Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen gibt es im Rahmen der Bike+Ride-Offensive 70 Prozent Förderung und für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren 85 Prozent. Zusätzliche Informationen zur Bike+Ride-Offensive erhalten Sie auf dieser Webseite.

    Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie auf der Seite zur Kommunalrichtlinie unter dem Abschnitt "Wer kann Fördergelder beantragen".

  • Mobilitätsstationen

    Mobilitätsstationen erleichtern den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln und fördern so eine nachhaltige Mobilität. Die Kommunalrichtlinie fördert den Ausbau von Mobilitätsstationen mit Zuschüssen von 50 Prozent. Bei finanzschwachen Kommunen und Antragstellenden aus Braunkohlerevieren liegt die Förderquote bei 65 Prozent.

    Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie auf der Seite zur Kommunalrichtlinie unter dem Abschnitt "Wer kann Fördergelder beantragen".

  • Fokuskonzept Mobilität

    Ein Fokuskonzept liefert Ihrer Kommune einen klaren strategischen „Fahrplan“: Alle vor Ort relevanten Verkehrsmittel werden ganzheitlich betrachtet, um passende Mobilitätslösungen zu entwickeln. Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten für Mobilität durch fachkundige externe Dienstleistende mit 60 Prozent gefördert. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beläuft sich die Förderung auf 80 Prozent. 

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen oder kommunale Unternehmen. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie auf der Seite zur Kommunalrichtlinie unter dem Abschnitt "Wer kann Fördergelder beantragen".

  • E-Lastenfahrräder und E-Lastenradanhänger

    Mit E-Lastenrädern im gewerblichen Verkehr reduzieren Sie Lärm und Feinstaub – und steigern die Lebensqualität vor Ort. Über die E-Lastenfahrrad-Richtlinie wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit 25 Prozent (maximal 3.500 Euro) pro Stück gefördert.

    Antragsberechtigt sind private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform), kommunale Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform haben, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen).

  • Weiterführende Informationen
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Förderquotentabelle Kommunalrichtlinie (11/2024)

    pdf | 31.47 KB