Kommunalrichtlinie
Machen Sie Ihre Kommune lebenswerter – mit Klimaschutz, der sich lohnt
Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren – und damit die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Indem sie Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Modernisierungen umsetzen, können sie an vielen Stellen Betriebskosten einsparen.
01. Nov. 2024 bis 31. Dez. 2027
01. Febr. 2025 bis 31. Dez. 2027
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie gibt es Fördergelder für folgende strategische und investive Maßnahmen Zuschüsse:
Strategische Klimaschutzmaßnahmen (Nummerierung in der Richtlinie):
- Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz (4.1.1)
- Energiesparmodelle (4.1.4)
- Kommunale Netzwerke (4.1.5)
- Machbarkeitsstudien (4.1.6)
- Klimaschutzkoordination (4.1.7)
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement (4.1.8)
- Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal (4.1.10)
Investive Klimaschutzmaßnahmen (Nummerierung in der Richtlinie):
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalrichtlinie
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Wer kann Fördergelder beantragen?
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen (mit Ausnahme des Bundes) in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung und soziale Hilfe jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Für einzelne Förderschwerpunkte gelten spezifische Antragsberechtigungen.
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Welche Förderquote gilt für mein Vorhaben?
Für jeden Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie gelten eigene Förderquoten. Die Förderquote gibt an, welchen prozentualen Anteil der förderfähigen Ausgaben die Kommunalrichtlinie abdecken kann. Die einzelnen Förderquoten finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter Nummer 7.3.
Wichtig zu wissen: Die endgültige Förderquote für Ihr Vorhaben kann von der Förderquotentabelle abweichen, beispielsweise wenn die Förderung als EU-Beihilfe eingestuft wird. Jeder Antrag wird darauf geprüft, ob eine EU-Beihilfe vorliegt.
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Was gilt für finanz- oder strukturschwache Kommunen?
Finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogrammen teilnehmen oder denen die Finanzschwäche von der Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Auch Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden. So unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die erfolgreiche Strukturentwicklung in diesen Regionen. Die Reviere im Überblick:

Die Braunkohlereviere gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz, © Agentur für kommunalen Klimaschutz
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Wie bereite ich einen Förderantrag vor?
Machen Sie sich bitte vorab mit der Kommunalrichtlinie und dem Förderschwerpunkt vertraut. Sie können die Richtlinie und den zugehörigen Technischen Annex herunterladen oder sich im Förderkompass zu den einzelnen Förderschwerpunkten durchklicken.
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten hilft Ihnen das Team der Agentur für kommunalen Klimaschutz weiter unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.
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Was muss ich bei der Finanzierung des Projekts beachten, zum Beispiel bei zusätzlichen Fördermitteln (Drittmitteln)?
- Die Förderung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung (Zuschuss) als Festbetrags- oder Anteilfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Vorhaben von Kommunen (Gemeinden und Landkreisen) mit einer Zuwendungshöhe von bis zu 6 Millionen Euro werden gemäß Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung bewilligt.
- Die Höhe der Zuwendung bei Bewilligung ist abhängig von den geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben sowie den Eigen- und etwaigen Drittmitteln.
- Werden Drittmittel erst nach einer Bewilligung über die Kommunalrichtlinie gewährt oder sollen nach der Bewilligung andere Finanzierungsmittel hinzutreten, wird die Bewilligung als Anteilfinanzierung gewährt. Das heißt, die Zuwendung wird als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt. Die später hinzutretenden zusätzlichen Finanzierungsmittel werden dann anteilig zuwendungsmindernd auf die Fördermittel der Kommunalrichtlinie angerechnet.
Wie hoch sind die erforderlichen Eigenmittel, die ich einbringen muss?
Sie müssen mindestens 15 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben im Projekt als Eigenanteil aufbringen. Als nachweislich finanzschwache Kommunen oder Antragsteller aus Braunkohlerevieren sind es mindestens zehn Prozent.
Drittmittel aus anderen Förderprogrammen dürfen diesen Mindesteigenanteil nicht ersetzen.
Was muss ich beachten, wenn ich vor der Bewilligung von Fördermitteln über die Kommunalrichtlinie Drittmittel erhalte?
Die unterschiedlichen Fördermittelgeber stimmen sich zur Kumulation von Fördermitteln ab. Informieren Sie die Projektträgerin frühzeitig, falls Sie neben der Förderung durch die Kommunalrichtlinie weitere Fördermittel, sogenannte Drittmittel, zur Finanzierung Ihres Projekts nutzen möchten.
Der Zuwendungsbescheid kann in diesen Fällen eine sogenannte „aufschiebende Bedingung“ nach Paragraph 36 Absatz 2 Nummer 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) enthalten, bei der der Zuwendungsbescheid zwar rechtsverbindlich ist, die eigentliche Zuwendungsgewährung aber erst wirksam wird, wenn die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert ist.
Bei der Kommunalrichtlinie heißt das konkret: Sie müssen in der Regel innerhalb von neun Monaten nach Beginn Ihres Vorhabens einen Nachweis über die bewilligten Drittmittel bei der Projektträgerin einreichen. Erst wenn dieser Nachweis vorliegt und damit die Gesamtfinanzierung gesichert ist, wird Ihr Zuwendungsbescheid rechtswirksam.
Die Frist ist verbindlich. In begründeten Fällen kann sie auf Ihren Antrag hin durch die Projektträgerin ZUG verlängert werden, jedoch nur wenn die Verlängerung vor Ablauf der Frist beantragt wird. Reichen Sie den Nachweis nicht fristgerecht ein, stellen Sie vor Ablauf der Frist keinen Verlängerungsantrag oder wird dieser nicht gewährt, verliert Ihr Zuwendungsbescheid automatisch seine Gültigkeit – eine gesonderte Mitteilung ist nicht erforderlich. Damit entfällt auch Ihr Anspruch auf die Förderung. Eine nachträgliche Verlängerung oder Korrektur ist nicht möglich.
Was muss ich beachten, wenn ich nach der Bewilligung von Fördergeldern über die Kommunalrichtlinie Drittmittel erhalte?
Welche Auswirkungen Drittmittel haben, bestimmt die Finanzierungsform Ihrer Förderung. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Bei Festbetragsfinanzierung:
Falls Sie Drittmittel und / oder sonstige Mittel erst nach der Bewilligung der KRL-Zuwendung erhalten, kommen diese grundsätzlich Ihnen als Zuwendungsempfänger zugute. Dadurch reduzieren sich Ihre Eigenmittel, jedoch nur bis zur Höhe des Mindesteigenanteils. Sofern die abgerechneten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abzüglich des Mindesteigenanteils niedriger sind als die bewilligte Zuwendung, reduziert sich auch die KRL-Zuwendung entsprechend.
Bei Anteilfinanzierung:
Falls Sie Drittmittel erst nach der Bewilligung der KRL-Zuwendung erhalten und / oder sonstige Mittel hinzukommen, werden die KRL-Zuwendung und Ihr Eigenmittelanteil entsprechend den Anteilen am Gesamtfinanzierungsplan gekürzt (siehe Nummer 2.1.1 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) [April 2025).
Eine Beispielrechnung für die Kürzung auf Grundlage einer Fördermaßnahme mit einer Förderquote von 70 Prozent bei einer Anteilfinanzierung sieht so aus:

Bei Vollfinanzierung:
Falls Sie Drittmittel und / oder sonstige Mittel erst nach Bewilligung der KRL-Zuwendung erhalten, wird die KRL-Zuwendung in voller Höhe der Drittmittel gekürzt (siehe Nummer 2.1.2 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung: ANBest-P und ANBest-Gk [April 2025]).
Alle nachträglich bewilligten Drittmittel sind meldepflichtig, unabhängig von der Finanzierungsart.
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Wie stelle ich einen Förderantrag?
Eine Übersicht über alle für einen Förderantrag erforderlichen Unterlagen, die bei der Projektträgerin einzureichen sind, finden Sie im Download-Bereich des jeweiligen Förderschwerpunkts im Förderkompass. Bitte beachten Sie, dass Sie natürlich für mehrere Maßnahmen aus der Kommunalrichtlinie Zuschüsse beantragen können, dafür jedoch jeweils separate Anträge stellen müssen.
Reichen Sie den Antrag mit der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Eine Videoanleitung der Projektträgerin erklärt den Ablauf.
Im letzten Schritt der Antragstellung melden Sie sich zu profi-Online an (Pflichtfeld). Das System dient der administrativen Unterstützung im weiteren Projektverlauf. Es hilft Ihnen unter anderem dabei, wichtige Fristen, etwa für Mittelabrufe und Zwischennachweise, einzuhalten. Nach Anmeldung können Sie:
- den Finanzierungsplan Ihres Projekts online einsehen und den Überblick über die verfügbaren Mittel behalten.
- alle Mittelabrufe online vornehmen.
- weitere Kolleginnen oder Kollegen eintragen, die sich um die administrative Abwicklung Ihres Projekts kümmern.
- Zwischennachweise bequem online ausfüllen – anschließend müssen Sie diese ausdrucken und postalisch versenden.
- nach Abschluss des Projekts den Verwendungsnachweis online ausfüllen.
Sie unterstützen damit einen reibungslosen, administrativen Projektablauf – vielen Dank!
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
- TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person (beim Antragstellenden angesiedelt bzw. diesem zugehörig) gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
- Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen aus, nachdem Sie den Antrag in easy-Online abgesendet haben, und lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen. Senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür Fragen zur Antragstellung bieten die Agentur für kommunalen Klimaschutz und die Projektträgerin ZUG regelmäßig kostenlose Online-Sprechstunden zu den einzelnen Förderschwerpunkten an.
Welche Dokumente muss ich mit dem Förderantrag einreichen?
- Vorhabenbeschreibung und Berechnungsformular:
Zu einem vollständigen Förderantrag gehören – je nach Förderschwerpunkt – eine Vorhabenbeschreibung (Was soll gemacht werden?) und je nach Bedarf ein Berechnungsformular (Welche Ausgaben sind geplant?). Für beide Dokumente finden Sie Vorlagen bei den jeweiligen Förderschwerpunkten (siehe Förderkompass). Diese Vorlagen sind zwingend zu verwenden. - Antragsformular:
Füllen Sie das elektronische Antragsformular über easy-Online aus. Die entsprechenden Links finden Sie unter den jeweiligen Förderschwerpunkten im Förderkompass.
Wie lange dauert die Antragsprüfung und -bearbeitung?
Neuanträge werden innerhalb von fünf Monaten bewilligt. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern, zum Beispiel bei Drittmitteln oder beihilferechtlichen Fragen.
Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen zu easy-Online?
Wenn Sie mit dem Förderportal easy-Online noch nicht vertraut sind, stehen Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung:
- Ein Tutorial zur Antragstellung zeigt alle wichtigen Schritte anhand eines fiktiven Projektbeispiels.
- In den Online-Sprechstunden der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG können Sie Ihre Fragen zur Nutzung von easy-Online stellen.
- Zusätzlich steht die Beraterinnen und Berater der ZUG unter 030 700 181-880 für Rückfragen zur Verfügung.
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Was muss ich mit Blick auf die Vergabe von Leistungen beachten?
Wichtig ist, zwischen einer Vergabe und der Vorbereitung einer Vergabe, zum Beispiel in Form einer Ausschreibung, zu unterscheiden.
Da das Fördervorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung gestartet werden darf, dürfen Sie Vergabeverfahren für Leistungen, zum Beispiel Dienstleistungsaufträge- oder Lieferaufträge für Baumaterialien, und ähnliche) und sowie Ausschreibungen für Personalstellen, erst nach Bewilligung der Zuwendung durchführen. Das heißt, dass Sie den Zuschlag erst nach der Bewilligung der KRL-Förderung erteilen dürfen und Verträge erst dann unterzeichnen dürfen.
Bitte beachten Sie: Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt dazu, dass die beantragten Fördergelder nicht bewilligt werden. Stellt die Projektträgerin erst nach Bewilligung der Zuwendung einen Verstoß fest, kommt es zur rückwirkenden Aufhebung des Zuwendungsbescheides und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel und deren Verzinsung.
Aber: Sie können Vergaben bereits vor Bewilligung der Fördergelder vorbereiten (siehe Nummer 6 und folgende der KRL), indem Sie Leistungen oder Personalstellen ausschreiben und/oder Angeboten einholen. Wichtig ist, dass Ausschreibungen nur unter Vorbehalt der Bewilligung der KRL-Zuwendung durchgeführt werden. Das gilt auch, wenn Sie bei Dienstleistenden Angebote für Leistungen anfragen. In der Ausschreibung und/oder einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein Zuschlag beziehungsweise ein Vertragsabschluss nur bei Bewilligung der beantragten KRL-Zuwendung erfolgt.
Bei allen Vergaben, die Sie im Zusammenhang mit einem KRL-Projekt durchführen, gilt, dass Sie die geltenden Vergaberegelungen und -grundsätze beachten müssen. Im Antragsverfahren in easy-Online müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass Sie die Regelungen für die Vergabe von Aufträgen, insbesondere Punkt Nummer 3 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beziehungsweise Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), beachtet haben.
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Wann kann ich mit einem beantragten Vorhaben beginnen?
Grundsätzlich dürfen Sie ein Vorhaben oder Förderprojekt erst nach Bewilligung der KRL-Förderung starten. Beginnen Sie mit Ihrem Projekt beziehungsweise den im Projekt geplanten Klimaschutzmaßnahmen vor Erhalt des Bewilligungsbescheides, darf keine Förderung gewährt werden (siehe Nr. 6 f der Kommunalrichtlinie). Sollte der vorzeitige Beginn erst nach der Bewilligung oder nach Abschluss des Vorhabens bekannt werden, kommt es zur rückwirkenden Aufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel und deren Verzinsung.
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Welche Unterstützung kann ich bei der Umsetzung von Projekten bekommen?
Für die Umsetzungsphase Ihres bewilligten Projekts gibt es ein breites Angebot an Materialien wie Checklisten, Vorlagen und Mustern, Leitfäden und Erklärvideos, die Sie dabei unterstützen, Ihr Projekt erfolgreich zu realisieren. Adressiert werden die Themen Vergabe und Projektmanagement sowie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung von Klimaschutz in der Verwaltung. Hier geht es zum Unterstützungsangebot. Weitere Materialien, die für Sie hilfreich sein können, finden Sie in der Mediathek und im Bereich „Themenfelder im kommunalen Klimaschutz“.
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Was muss ich während der Projektlaufzeit beachten?
Vor der Bewilligung der Fördergelder legt die Projektträgerin zusammen mit Ihnen die Projektlaufzeit (Bewilligungszeitraum) fest. Innerhalb der Laufzeit müssen Sie alle geförderten Maßnahmen umsetzen und abschließen. Starten Sie deshalb zeitnah nach dem Erhalt des Förderbescheids mit den Vertragsabschlüssen. Das heißt: Sie vergeben sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Leistungen, zum Beispiel Verträge mit Dienstleistenden, unterzeichnen Arbeitsverträgen mit gefördertem Personal und setzen die entsprechenden Verträge um.
Bitte beachten Sie, dass alle Auftragsvergaben und Vertragsabschlüsse spätestens neun Monate nach Beginn der Projektlaufzeit erfolgen müssen und der Projektträgerin mitgeteilt werden müssen (siehe auflösende Bedingung in der Anlage „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“).
Kann die Projektlaufzeit verlängert werden?
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Maßnahme innerhalb der Projektlaufzeit umzusetzen, können Sie bis spätestens einen Monat vor Ende der Projektlaufzeit bei der Projektträgerin einen Antrag auf Laufzeitverlängerung stellen.
Nutzen Sie dafür bitte das Online-Formular „Änderungen im laufenden Vorhaben“ unter Links und Downloads.
Welche Termine, Fristen und Bestimmungen sind für das Vorhaben wichtig?
Im Zuwendungsbescheid werden im ersten Teil die Eckdaten der Förderung festgelegt, etwa die Höhe der Zuwendung und die Projektlaufzeit.
Im zweiten Teil stehen die Nebenbestimmungen, die Regelungen zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel, zu Personalausgaben, zu Auftragsvergaben und zu geförderten Gegenständen sowie weitere Hinweise.
Folgende Nebenbestimmungen sind Teil des Zuwendungsbescheids und als Anlage beigefügt:
- Für Kommunen: „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)"
- Für alle anderen Antragsteller: „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)"
Diese Nebenbestimmungen regeln zum Beispiel die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, die Vergabe von Aufträgen, Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfänger, wie die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen ist und geprüft wird, aber auch Modalitäten für etwaige Rückzahlungen oder Verzinsungen.
- Die Anlage „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“ enthält ergänzende Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie Berichts- und Nachweispflichten, insbesondere zur Anzeige des Vorhabenbeginns („auflösende Bedingung“).
Zusammen mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fristen. Um die erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts sicherzustellen, empfehlen wir, während der Projektlaufzeit in engem Kontakt mit Ihren Ansprechpersonen bei der Projektträgerin zu bleiben und sie über alle Entwicklungen und etwaigen Änderungen zu informieren.
Wann sollte ich die Web-Darstellung des Förderprojekts für das Internet ausgearbeitet werden?
Stellen Sie möglichst zeitnah nach Projektbeginn eine Projektdarstellung online, zum Beispiel auf Ihrer Website. Die Projektdarstellung muss den Projektnamen, die Laufzeit, Inhalt und Ziele, beteiligte Partnerinnen und Partner, das Förderkennzeichen, Links zu den Websites des BMUKN und klimaschutz.de sowie die entsprechenden Logos enthalten. Die entsprechenden Vorgaben finden Sie in der Anlage „weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“. Bitte beachten Sie, dass die Projektträgerin die Projektdarstellung auf die genannten Angaben überprüft. Daher müssen Sie sicherstellen, dass die Projektdarstellung mindestens bis zum Projektabschluss, das heißt bis der Verwendungsnachweis fertig geprüft ist, online verfügbar und erreichbar ist.
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Was muss ich bei Projektabschluss tun?
Nach Ende der Projektlaufzeit erstellen Sie einen Verwendungsnachweis, der aus einem Schlussbericht und weiteren Anlagen besteht, und reichen ihn bei der Projektträgerin ein. Den Schlussbericht erstellen Sie über das Monitoring-Tool der Kommunalrichtlinie. Die erforderlichen Unterlagen, die Einreichungsfrist sowie die Zugangsdaten zum Monitoring-Tool können Sie dem Zuwendungsbescheid entnehmen (Anlage „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“).
Als Hilfestellung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Links und Downloads“ weiterführende Hinweise zum Projektabschluss.
Änderungen im laufenden Vorhaben (Online-Formular)
Hinweisschilder für investive Förderprojekte
Logos und Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit
Monitoring Tool (Zugangsdaten s. Zuwendungsbescheid)
Umsetzungsunterstützung für bewilligte Vorhaben
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
BMWK-Publikation "Kommunalrichtlinie: Strategie der Bundesförderung im kommunalen Klimaschutz"
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Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?
- Persönliche Beratung zu den NKI- und anderen Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz
- Infoveranstaltungen und Beratungen bei Ihnen vor Ort
- Starterseminare für Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
Sie haben Fragen zu Ihrem (geplanten) Förderantrag oder -projekt?
Persönliche Beratung
- zu den fachlichen Details von Förderschwerpunkten
- zu zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- zum Ausfüllen von Formularen und zu Online-Tools
- zu Fristen, Terminen oder unerwarteten Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH