Kälte-Klima-Richtlinie
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Mit der Richtlinie werden Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen, einschließlich Komponenten und Speicher, gefördert.
01. März 2024 bis 31. Dez. 2026
01. März 2024 bis 31. Dez. 2026
Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen an stationären Kälte- und Klimaanlagen. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln – einschließlich deren Komponenten. Sie können außerdem Zuschüsse für die Umrüstung kleiner Kompressionskälteanlagen beantragen, die in der Folge weniger Strom verbrauchen („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).
Indem Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel einsetzen, reduzieren sie die direkten Treibhausgasemissionen. Zudem verbrauchen Anlagen erheblich weniger Energie, wenn hocheffiziente Komponenten und Systeme zum Einsatz kommen. So sinken für die Anlagenbetreiber auch die Betriebskosten.
Sie möchten Ihre Kälte- und Klimaanlagen modernisieren? Berechnen Sie jetzt einfach und schnell Ihre mögliche Förderung - mit unserem praktischen Förderrechner.
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Antragsberechtigt sind (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht):
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen,
- Krankenhäuser sowie
- kirchliche Einrichtungen.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zu den Antragsberechtigten (Zuwendungsempfänger) finden Sie unter Nummer 3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
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Gefördert werden:
- die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme und – in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher,
- die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie
- die „Effizienz-Umrüstung“ von kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen, um den Energieverbrauch zu senken. Das bislang verwendete fluorhaltige Kältemittel ist dabei zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen.
Nicht gefördert werden:
- Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten sowie sonstige Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen.
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Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Nutzen Sie den Förderrechner zur Kälte-Klima-Richtlinie, um zu erfahren wieviel Förderung für Sie möglich ist., um zu erfahren wieviel Förderung für Sie möglich ist.
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Die Förderung können Sie über das von der Bewilligungsbehörde BAFA bereitgestellte Online-Formular beantragen. Förderanträge können ganzjährig bis zum Ende der Programmlaufzeit (31. Dezember 2026) gestellt werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Besucheradresse:
Frankfurter Straße 29-35
65760 EschbornPostfach 51 60
65726 EschbornTel: 06196 – 908 1249
E-Mail: kki@bafa.bund.de
www.bafa.de
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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