Projektabschluss
Informationen für Förderprojekte der Kommunalrichtlinie
In den Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie ist festgelegt, dass nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis (VN) bei der Projektträgerin ZUG einzureichen ist.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
- Verwendungsnachweis (VNZA-Formular)
Das Formblatt „Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Ausgabenbasis“ (VNZA) - wird automatisch in Ihrem profi-Online-Account bereitgestellt. Bitte füllen Sie das Formular aus und reichen es über das Portal ein. - Schlussbericht
Füllen Sie den den Schlussbericht, über das Monitoring-Tool aus. Verwenden Sie dafür den dort bereitgestellten Fragebogen und reichen Sie den Bericht über das Tool ein. Ihre Zugangsdaten finden Sie in den weiteren Nebenbestimmungen zu Ihrem Zuwendungsbescheid. - Belegliste
Füllen Sie die Belegliste vollständig aus. Verwenden Sie dafür ausschließlich die von uns bereitgestellte Vorlage. Laden Sie die ausgefüllte Belegliste im Monitoring-Tool hoch und reichen Sie sie dort ein.
Wo finden Sie Hilfestellungen und Vorlagen?
Unter „Links und Downloads“ am Ende dieser Seite finden Sie eine Checkliste. Sie hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Außerdem erfahren Sie, ob zusätzliche Unterlagen für Ihren jeweiligen Förderschwerpunkt bei der Projektträgerin ZUG einzureichen sind.
Dort finden Sie auch:
- den Link zum Monitoring-Tool
- die Vorlage für die Belegliste
- eine Ausfüllhilfe als Video-Tutorial für die Belegliste
In begründeten Fällen können ausgewählte zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Was gilt für Verbundprojekte?
Erstellen Sie bitte einen gemeinsamen Sachbericht, den alle Verbundpartner in gleicher Fassung verwenden. Aus dem Bericht sollte klar hervorgehen, welche Projektergebnisse jeder Verbundpartner erzielt hat. Jeder Verbundpartner reicht den Sachbericht anschließend selbst mit seinem Verwendungsnachweis ein.