Antragsberechtigt sind:
- Private Unternehmen
- kommunale Unternehmen
- Kommunen
- Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)
- Vereine und Verbände
Förderfähig ist die Anschaffung von:
- E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) sowie
- Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lasteradanhänger) für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr in Handel, Handwerk und Logistik.
Fördersätze:
- 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
- maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenradanhänger mit E-Antrieb
Zeitraum:
Die Richtlinie tritt am 01. März 2021 in Kraft und gilt bis zum 29. Februar 2024.